Mittwoch, 31. Oktober 2012

Exekution

und 1 1/2 Jahre später flatterete dann die Exekution ins Haus.




obwohl ich bezahlt hatte


jetzt bin ich obdachlos.

Für alle die es nicht kapieren um was es hier wirklich geht: Angezeigt wurde von Wiener Wohnen, dass ich 3 Monate keinen Zins bezahlz hätte - was eien Lüge ist, was ich auch bewiesen habe. Diese 3 Monate sind genau der Betrag, den ich einbehalten habe, und diese Vorgehensweise habe ich auch Wiener Wohnen mitgeteilt - schriftlich - da ich mit der Arbeit, die da abgeliefert worden war, nicht einverstanden bin (immer noch). Es handelt sich somit um einen ganz guten begannennen Betrug.

Folgebdes Mail habe ich an Präsident Fischer geschrieben, das natürlich unbeantwortet blieb.

Sehr geehrter Herr Fischer!
Heute schreibe ich Ihnen, weil ich der Meinung bin, dass in dieser Republik so einiges aus dem Ruder läuft. Ich möchte jetzt gar nicht von Beginn an beginnen, sondern nur von den letzten Monaten erzählen, also beginnend vom Oktober 2011. Ich werde also jetzt erzählen und ich werde versuchen, dann am Ende meiner Geschichte, Ihnen einige Fragen zu stellen.
An einem schönen Morgen bekam ich vom Bezirksgericht Mattersburg eine Klage, Exekution. Damit hat alles begonnen. Diese war schon auffällig, damals habe ich es noch nicht so wahrgenommen, da ich mich in solchen Dingen überhaupt nicht auskenne. Auf diesem Schreiben stand, dass es „Titel“ vorliegen würde! Ein „Titel“! Also, was ist ein „Titel“?. Ich schrieb zurück, dass kann nicht sein, es gibt keinen „Titel“. Wenige Tage später, kam die Antwort. Der „Titel“ deckt sich mit dem „Titel“, die Exekution wird durchgeführt.
Und so begann alles.
Ich bin auch nicht von schlechten Eltern. Zufällig wurde ein neuer Direktor von Wiener Wohnen angelobt, Herr Neumayer. Diesen Herren habe ich geschrieben. Das Antwortmail von Herrn Neumayer schicke ich mit (Mail1). Auf diese Antwort antwortete ich, dass ich bezahlt hätte und das, wenn hr. Neumayer das durchführen lässt, es sich nur um einen Betrug handeln kann. Ich habe dann gewartet, ich wollte sehen, wie weit Hr. Neumayer gehen wird. Eigentlich hätte da schon alle Alarmglocken bei ihm läuten müssen, aber die haben geschwiegen, so wie die Justizministerin und die Polizei auf meine Anschuldigungen schweigt, und wie ich meine, auch aus gutem Grund. Die Exekution wurde und wird durchgeführt. Ich habe daraufhin (Mail3), meine Zahlungsbelege an Hr. Neumayer geschickt. Natürlich ohne Antwort. Still und leise möchte er das Geld einsacken und sich unsterblich machen bei seinen Genossen, Ludwig, Häupl, …
Wenn man jetzt genau hinschaut kann eines sofort erkannt werden. Ich habe aus Zorn, und weil mir das der Richter vom BG Floridsdorf nahegelegt hat, 25% vom Zins einbehalten. Was nichts anderes bedeutet, dass Hr.Neumayer nichts anderes versucht, als den entgangenen Zins mit dieser Lüge wieder hereinzuholen. Wiener Wohnen steht ja über dem Gesetzt und alles was über dem Gesetz steht, steht außerhalb des Gesetzes. Deshalb kann auch Wiener Wohnen alles tun, ob nun rechtlich gedeckt oder auch nicht, Wiener Wohnen kann nicht bestraft werden. Traurig aber wahr. Es gibt also Institutionen in unserem Land, die Vergehen begehen können ohne jemals dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Weil es mich interessiert hat, bin ich, Ende des Jahres, zum Bezirksgericht Mattersburg gefahren. Ich wollte doch wissen, was sich alles hinter diesem ominösen „Titel“ verbirgt, aber vor allem wollte ich wissen, ob das Bezirksgericht Mattersburg diesen „Titel“ überhaupt kennt. Meine Erwartungen wurden erfüllt. Das Bezirksgericht Mattersburg konnte mir keine Kopie der Anzeige oder wie immer man das nennen mag, „Titel“ - wie es das Bezirksgericht Mattersburg nennt geben. Schließlich musste sie zugeben, dass auch sie diesen „Titel“ nicht kennt. Auf meine Frage, auf was sie mich dann verurteilt hat, kam nur ein Schulterzucken. Sie verurteilt, egal was, wofür, solange sie den Willen von Wiener Wohnen erfüllt. Sie muss also Wiener Wohnen zufriedenstellen. Dem konnte man wirklich nichts mehr entgegenhalten, so viel Offenheit verschlägt jedem die Sprache. Ich legte dann ein Blatt Papier auf den Tisch. Das Bezirksgericht Mattersburg fragte nur, was das sei. Ich sagte, dass sind meine Anzeigen gegen Wiener Wohnen. Da sprang das Bezirksgericht Mattersburg auf, streckte die Hände vor und rief: „Das will ich nicht sehen! Ich habe das nie gesehen! Gehen Sie! Da ist die Tür!“ Und so bin ich wieder gegangen.
Zum Schluss noch ein Auszug aus einen meiner Mails:(nachdem da noch einige Tippfehler waren habe ich diese korrigiert, der Wortlaut aber wurde nicht verändert)
Sehr geehrte Damen und Herren,

es stinkt im hause Österreich und es stinkt gewaltig! Da gibt es Wiener Wohnen die von unserem Rechtssystem ausgenommen sind, die können jedes Verbrechen begehen was sie wollen, und niemand kümmert sich darum. Es gibt keinen Richter, keine Justiz, kein Gesetzt mehr für Wiener Wohnen. Die Staatsanwaltschaft rührt sich überhaupt nicht mehr, vielleicht deshalb weil sie geschrieben hat, dass eine Buchhaltungskraft keine Anzeige tätigen kann, jetzt habe ich aber wieder eine Anzeige, ausgestellt von der Buchhaltung von Wiener Wohnen. Was ist also der Unterschied zwischen Buchhaltung und Buchhaltung? Völlig losgelöst von der Erde treiben sie ihr Unwesen. Selbst wenn Wiener Wohnen außerhalb des Gesetze stehen sollte, dass mehrere Leute abstreiten, dass das so ist, so gibt es doch noch Gesetze die eingehalten werden müssen, denn auch die Polizei muss sich nach den Gesetzen halten und kann auch nicht tun und lassen was sie möchte. In der Verfassung kann das einfach nicht stehen, dass ein Wohnungsvermieter zu einer Institution ernannt werden kann, wenn doch, dann kann die Verfassung nur mehr zum kochen benutzt werden.
Und so sitze ich hier und ärgere mich, dass dieses Verbrechen in Österreich überhaupt möglich ist. Es ist möglich.
Jetzt meine Fragen. Die ich an den Herr Fischer stelle und nicht an den Präsidenten Fischer, denn als Präsident sind Sie befangen.
1. Was mich am meisten interessiert ist: Sehen ich das richtig/falsch? Kann es sein, dass ich durch meinen Zorn (ich habe mich schon von der Wohnung in der ich bisher wohnte abgemeldet, bin also derzeit obdachlos) völlig verblendet bin?
2. Nehmen wir an – ich habe recht, bedeutet es das ich auch Recht bekomme vor einem Gericht? (Meine Antwort: Wohl kaum!)
3. Wenn es stimmt, was mir der Richter gesagt hat, dass ich kein Recht habe gegenüber Wiener Wohnen, ist das denn kein Verfassungsverstoß? Ein Wohnungsvermieter in den Rang einer Exekutive zu stellen, ist mehr als vermessen!
4. Leider ist der Bürger machtlos. Er steht da mit leeren Händen, keiner hilft ihm, alle sind gegen ihn. Aber das nur, weil Punkt 3.
5. Vor allem würde mich eines sehr interessieren. Warum nimmt keiner meine meine Anzeigen gegen Wiener Wohnen entgegen? 1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt. 2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben. 3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert. 4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz! 5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.- 6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w – 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar. 8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug. 9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!

Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz

Mail1:
Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.

Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.

Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.

Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.

Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Ing. Josef Neumayer
Direktor

Mail2: Schreiben an Hrn. Neumayer.
Sehr geehrter Herr Neumayer,

zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.

mfg
Karl Glanz

Mail3:
An Wiener Wohnen,

wie Sie sehen und lesen können, ganz im speziellen die Antwort von der Schlichtungsstelle, so hat auch diese kein Vertrauen in die Justiz, übrigens genauso wie ich. Die Justiz hat sich schon viel zu viel zu Schulden kommen lassen, als dass sie noch als unparteiisch gelten könnte. Es scheint fast so, dass dieses Land nur mehr eine Cyber-Justiz hat. Wenn es sich um Wiener Wohnen handelt ist ganz plötzlich keiner mehr da. Übrigens - meine Hochachtung für diese Position, niemand sonst kann sich dessen rühmen. Der Betrug, den Wiener Wohnen begangen hat, ist, wie Sie wissen jetzt aktiv geworden, die Exekution wird jetzt durchgeführt. Wie die Schlichtungsstelle schreibt schicke ich Ihnen die Belege, jetzt kann ich es, denn jetzt sind Sie haftbar.

mfg
Karl Glanz

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