Mittwoch, 31. Oktober 2012

Staatsanwalt/Gericht

Nach meiner Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, schrieb der Staatsawalt:






Der Kampf mit Wiener Wohnen geht jetzt schon ins 5. Jahr und es ist noch immer kein Ende zum absehe.


STELLUNGNAHME

Nachdem sich Wiener Wohnen geweigert hatte die elektrischen Leitungen zu erneuern, hatte ich mich an die Schlichtungsstelle gewandt. Die Schlichtungsstelle hat sich offenbar mit Wiener Wohnen in Verbindung gesetzt und diese hat dann eine Firma geschickt um die elektrische Anlage zu überprüfen. Diese Firma hat sofort die elektrische Anlage außer Betrieb genommen. Ca. 14 Tage später ist dann der Notstromtrupp gekommen und hat den Notstrom eingeleitet. Die Notstromanlage wurde Überputz durchgeführt und die Wände sehen jetzt aus wie ein Schweizerkäse. Fassungen für Glühlampen wurden ganz einfach abmontiert und nicht mehr montiert, die Glühlampen hingen dann ganz einfach an den elektrischen Leitungen. Im Vorzimmer wurde ein Luster nicht mehr montiert. In der wurde mein E-Herd und die Waschmaschine nicht mehr angeschlossen. Nach Nachfrage von mir, bei der Notstromtruppe wurde mir erklärt – dass mag Wiener Wohnen nicht. Kurz gesagt wurde mehr demoliert, als repariert. Ich habe dann gewartet, es hat ja geheißen, dass es sich um einen Notstrom handelt, also eine temporäre Lösung sein sollte, was sich allerdings als falsch herausgestellt hatte. Wiener Wohnen hat mir schriftlich mitgeteilt, dass es sich bei dieser Vorgehensweise um eine völlig normale Vorgehensweise handeln würde und wenn ich die elektrischen Leitungen unter Putz haben möchte, dann möchte ich doch einen Elektriker auf meine eigenen Kosten beauftragen. Ich habe mich wieder an die Schlichtungsstelle gewendet und habe dort um einen Schiedsspruch gebeten, da Wiener Wohnen und ich, gegengesetzter Meinung sind. Die Schlichtungsstelle hat gemeint, sie könne das nicht, ich müsse zum Gericht gehen, was ich auch tat. Am Bezirksgericht Floridsdorf sagte mir dann der Richter, das Anliegen war dasselbe, ich wollte eine Entscheidung, dass der Mieter kein recht hat etwas von Wiener Wohnen zu fordern, es besteht nur die Möglichkeit Miete einzubehalten, im Bereich von ¼ bis 1/3, dann wird mich Wiener Wohnen klagen und dann erst kann eine Entscheidung getroffen werden. Mit einem eingeschriebenen Brief habe ich Wiener Wohnen davon in Kenntnis gesetzt, dass ich wegen der Arbeiten in der Wohnen mit denen ich nicht zufrieden bin, die Miete auf 75% reduzieren werde, was auch von Wiener Wohnen mit einem entsprechenden Brief beantwortet wurde, indem mir mit richterlichen Schritten gedroht wurde. Wiener Wohnen hat also 16 Monate lang nichts unternommen, bis zu dem Tag an dem Wiener Wohnen die Räumungsklage eingebracht hat.


Jetzt zur Stellungnahme der Korruptionsstaatsanwaltschaft:


Es ist nicht richtig, dass ich den Zins wegen der Mietzinserhöhung der Sanierungsarbeiten einbehalten habe. Die Klage wurde von einer Sachbearbeiterin und einer Schreibkraft eingebracht.

Es wurde von mir der Schriftverkehr an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergeleitet.


Daraus ergibt sich:

1.Die Angaben des Zeugen, der ja von der Staatsanwaltschaft vernommen wurden stimmen nicht überein.

2.Die Miete wurde wegen der Elektroarbeiten einbehalten.

3.Ich war am Gericht, habe eine Entscheidung verlangt, dasselbe hätte auch Wiener Wohnen tun müssen, waren sie davon informiert worden, was sie nicht taten, sondern sie warteten 16 Monate lang.

4.Die Klage am Bezirksgericht Floridsdorf wurde von zwei Damen eingebracht, die gar nicht in der Position sind, eine solche Klage einzubringen.

5.Die Korruptionsstaatsanwaltschaft kann nicht sehen, was sie nicht sehen darf.


Ergebnis:


1. Damit wurde nachgewiesen, dass sich Wiener Wohnen eines Amtsmissbrauchs strafbar gemacht hat, war sie doch informiert über die Mietreduktion, auch der Grund war bekannt, war aber nicht bereit etwas zu unternehmen. Die beiden Damen haben die Räumungsklage beim Bezirksgericht eingebracht, unterschrieben, unterfertigt und die Klage wurde vom Bezirksgericht angenommen, damit sind sie verantwortlich. Und das ist mit Vorsatz geschehen, mich in meinem Recht zu schädigen, sie haben ihre Befugnisse übertreten, indem sie Amtsgeschäfte vorgenommen haben, die sie nicht haben.


2. „Tatsächlich entspricht eine solche nicht dem so genannten ortsüblichen Standard. In Wien ist es ortsüblich, Elektroleitungen in Wohnungen unter Putz auszuführen und kann eine Oberputzführung nur als Provisorium bis zur Herstellung der unter Putz ausgeführten Elektroinstallation angesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, bei der MA 50 – Gruppe Schlichtungsstelle in 1190 Wien, Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 MRG – Durchsetzung notwendiger Erhaltungsarbeiten – einzubringen.“ (zitiert aus einem Brief der Schlichtungsstelle).


3. Wie der Zeuge angibt, hätte diese Klage gegen mich durch die zwei Damen gar nicht stattfinden dürfen. Sie haben es aber getan: Ist das nicht auch ein Vergehen, eine Amtsanmaßung zumindest? Die nächste Klage wird vielleicht von der Raumpflegerin oder Raumpfleger eingebracht. Was noch zu beachten wäre, ob diese Klage überhaupt eine Rechtswirkung hat, ist Wiener Wohnen doch der Verfassung unterstellt und laut VfGH ein Organ das gesetzte vollstreckt.


4. Obwohl Wiener Wohnen die Gesetzlage wusste, hat sie nichts unternommen. War das mutwillig oder stehen da ganz andere Interessen dahinter? Ich wohnte seit 50 Jahren in dieser Wohnung, da stellt sich doch die Frage, ob der Mieter nicht hinausgeekelt werden sollte.


5.Was der Zeuge da anspricht, dass ich mit den Kosten der Sanierung nicht einverstanden wäre, stimmt so nicht. Ich habe nur einen Verdacht, dass die Sanierung herhalten muss um eine versteckte Mieterhöhung durchzuführen. Dazu habe ich die Schlichtungsstelle um Auskunft gebeten, und nachdem ich mit der Auskunft nicht zufrieden war, habe ich den RH dahingehend informiert. Was weiter geschieht oder nicht geschieht, kann ich nicht sagen.


Und die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht und hört nichts! Na danke. Das dieses Land in einem Sumpf vom Korruption und Misswirtschaft versinkt, dass pfeifen schon die Spatzen von den Dächern.


Wie korrupt ist die Korruptionsstaatsanwaltschaft? Obwohl das Amtsmissbrauchsvergehem nach §302 StGB völlig klar und durch Wiener Wohnen selbst dolumentiert worden ist, hat die Korruptionsstaatsanwaltschaft kein Vergehen entdecken können. Die Wien Wahl ist bald, es sind nur mehr wenige Wochen, da darf kein schiefes Licht auf Wiener Wohnen, Häupl und Ludwig fallen, dass  könnte Ihnen den Wahlsieg kosten. Was noch dazu kommt, Bandion-Ortner möchte gerne Justizministerin bleiben, was sie aber nicht kann, wenn die Wahl nicht so ausgeht, wie das von den Koalitionsparteien erwünscht wird, auch von dieser Seite kommt Druck. Und der Staatsanwalt möchte Staatsanwalt bleiben. Der Rechtsstaat lässt grüßen.


Unsere elektrischen Leitungen waren defekt, was auch nicht weiter verwunderlich sein dürfte, denn seit 1959 hat sich Wiener Wohnen um nichts gekümmert. Auf jeden Fall, sind die Leitungen abgebrannt, sie waren viel zu schwach um einen modernen Haushalt noch standhalten zu können. Auf das hinauf hat Wiener Wohnen eine Firma geschickt, die die Elektrizität auf neuem Stand bringen sollten, als FI-Schalter, verstärkte Leitungen. Was ist geschehen? Im wesentlichen wurde das auch gemacht, aber wie! Pro Zimmer nur mehr einen Lichtschalter und eine Steckdose, in der Küche nur einen Lichtschalter und eine Steckdose. Die waschmaschin hat aufgehört zu funktionieren, der Elektroofen hat aufgehört zu funktionieren. Mir wurde gesagt, dass Wiener Wohnen das nicht möchte. Luster wurden von den Wänden gerissen, Löcher gebohrt, die so groß sind, dass ich mit einer Hand durchgreifen kann. Die Leitungen wurden ganz einfach an der Wänden befestigt, ohne einen Kabelkanal zu verwenden.

Aus der Wohnung wurde eine Baustelle. Brief an Wiener Wohnen sind zwecklos, da bekommt man keine Antwort. Was wirklich rasch und unkompliziert bei Wiener Wohnen funktioniert ist, wenn der Zins nicht rechtzeitig gezahlt wurde, dann ist am nächsten Tag schon eine Mahnung da.

Ludwig schreibt ja: Ihr Problem ist unser Anliegen. Mein problem ist Wiener Wohnen. Was jetzt Herr Ludwig? Ganz so wie es Sie darstellen ist es ja wirklich nicht, oder?


Wie Sie alle sehen, wird es einen Prozess geben (die ersten beiden Bilder ansehen) indem ich delogiert wedren soll (Räumungsklage). Wer die wenigen Bilder sieht, wird verstehen können, dass diese Wohnung, deren Mieter ich zwar noch bin, aber in absehbarer Zeit nicht mehr sein werde, entspricht keinen Standard mehr, deshalb habe ich auch Wiener Wohnen egschriebe, dass solange dieser Zustand anhält und nicht beseitigt wird, ich mir 25% vom Zins einbehalte.  Nun, der Prozess ist nur für 10 Minuten anberaumt, das Ergebnis wurde auch gleich von Wiener Wohnen mitgeliefert, sodass der Ausang des Verfahrens schon jetzt feststeht. Danke.


Strafantrag wegen Amtsmissbrauch gegen Wiener Wohnen:


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!


Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mit gesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht dem Zins entspricht, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumungsklage geführt.


Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage). Gemäß § 2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I. Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu entrichten. Das

bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener

Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage zu entrichten gehabt hat.

Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen. Das ist ein Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur Anzeige.

(vom 17.6)


Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mitgesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht den Zins entsprechen, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumngsklage geführt.


Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:


Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


Nach §105 StGB ist fplgendes festzuhalten:


§ 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.


Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe. WW, vertreten durch Herrn Ludwig, seines zeichnes nach Wohnbaustadtrat und Vize-Bürgermeister, hat sich der gefährlichen Drohung mir gegenüber schuldig gemacht, ich fordere daher, dass Herr Ludwig nach §105 StGB bestraft wird.

(vom 28.5.)


Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine Schritte unternommen und somit verklage ich Frau Hojsa und Frau Hesse, beide Wiener Wohnen für den 21. Bezirk, wegen Amtsmissbrauchs §302 StGB.




Am 20.10.2011 habe ich eine Exekutionstitel vom BGR Mattersburg

bekommen.

Daraufhin habe ich eine Anzeige gemacht:

Anzeige wird gegen

Rechtspflegerin Kirstin E…, am Bezirksgericht Mattersburg, Gerichtsabteilung

2, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.

Das Verfahren von

Wiener Wohnen gegen Karl G… wurde schon 2010 eingestellt.

Am 21.10.

2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer Exekution stattgegeben

wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen

Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.

301 3 E 3106/11w -2 Anzeige wird gegen Wiener Wohnen vertreten durch MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11, erhoben, wegen Amtsmissbrauchs und Prozessbetrugs.

Das Verfahren von Wiener Wohnen gegen Karl G… wurde schon 2010 eingestellt. Am 21.10. 2011 bekomme ich nun eine amtliche Mitteilung, dass einer Exekution stattgegeben wurde. Es ist somit erwiesen, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen Amtsmissbrauchs und eines Prozessbetruges handelt.


Angezeigt werden folgende Vergehen, begangen von Wiener Wohnen,

an Karl G…:

1. Kaution: Die Kaution der Wohnung die ich gemietet hatte wurde von Wiener Wohnen nicht zurückgezahlt.

2. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Obwohl ein Beamter von Wiener Wohnen die Wohnung abgenommen hatte, wurde keine Rechtsmittelbelehrung gegeben.

3. Fehlende Rechtsmittelbelehrung: Gesetzesmissbrauchs zum eigenen Vorteil. Ich hatte einen Kamin in der Wohnung installiert.

4. Betrug nach GKG §2. Öfters, aber die Justiz möchte davon nichts hören und nichts sehen! Wiener Wohnen steht offenbar über den Dingen und auch über der Justiz!

5. Wiener Wohnen hat die Wohnung unbewohnbar gemacht, so musste ich ausziehen, Ich verlange eine Entschädigung von € 50.000.-

6. u. 7. Das ganze Verfahren wurde zwar von Wiener Wohnen im Jahr 2010 eingestellt, aber trotzdem hat Wiener Wohnen einen Exekutionstitel angestrebt und diesen auch bekommen. 301 3 E 3106/11w – 2 und das stellt einen Prozessbetrug und einen Amtsmissbrauch dar. 8. Wiener Wohnen hat mehr von mir zurückverlangt als ich übernommen hatte. Das ist auch ein Betrug.

9. ich musste früher aus der Wohnung ausziehen als vorgesehen. Es hat keine Rückvergütung gegeben. Betrug!


Ich weiß schon – es ist alles korrupt – und die Justiz ist da nicht ausgenommen. Alle haben Angst vor Wiener Wohnen, alle möchten als

Juristen weiterkommen und da ist jedes Mittel recht.


Der Terror geht um. Wiener Wohnen hat sich vollkommen selbstständig gemacht. Die Justiz ist da völlig machtlos.


Staunen und nichts als Staunen.







Da hat sich der Staatsawalt wie ein Wurm gekrümmt.

Grundrechte die von "Wiener Wohnen" missachtet wurden


    Rechte die von Wiener Wohnen missachtet werden:
    CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

    Zu diesem Zweck ist es notwendig, angesichts der Weiterentwicklung der Gesellschaft, des sozialen Fortschritts und der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden.
    Die Ausübung dieser Rechte ist mit Verantwortung und mit Pflichten sowohl gegenüber den Mitmenschen als auch gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen verbunden.
    ...
    Artikel 4
    Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
    Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

    Artikel 6
    Recht auf Freiheit und Sicherheit
    Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

    Artikel 7
    Achtung des Privat- und Familienlebens
    Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation.

    Artikel 20
    Gleichheit vor dem Gesetz
    Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

    Artikel 38
    Verbraucherschutz
    Die Politik der Union stellt ein hohes Verbraucherschutzniveau sicher.

    Artikel 41
    Recht auf eine gute Verwaltung
    Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

    Artikel 47
    Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
    Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen.
    Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
    Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

    Artikel 50
    Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden
    Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden.

Mails mit der Bitte um Unterstützung

Mail an den Konsumentenschutz, 15.11.2012

Vor ca. 1 Jahr war ich beim Konsumentenschutz, da wurden mir € 130.- abgenommen. Versprochen hat man mir, dass man sich darum kümmern würde. Geschehen ist offenbar gar nichts. Der Konsumentenschutzzockt auch nur ab, macht aber nichts, was ihm vielleicht unangenehm ist. Nachdem nichts geschehen ist, und wie ich auch annehme, dass auch so stimmt, möchte ich mein Geld zurück haben. Oder können Sie nachweisen, dass sie ezwas unternommen haben? Wohl kaum.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz



Mail an die Volkshilfe-Wien, 22.5.2010


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr!

Wie Sie aus dem beiliegenden Brief(WWA) entnehmen können habe ich von Wiener Wohnen(WW) die Räumungsklage erhalten. Das Problem, zwischen WW und mir, besteht darin, dass in meiner Mietwohnung der Strom nicht mehr den Gegebenbeheiten entsprach, abgeschaltet wurde und ca. 14 Tage später wurde ein Notstrom installiert. Die Bilder habe ich auch mitgesendet, damit Sie sich ein Bild machen können. Nun bin ich aber der Meinung, dass diese Arbeit nicht den Zins entsprechen, damals € 370.-, heute € 497.-. Nach Rücksprache mit der Schlichtungsstelle, die mich an das Bezirksgericht verwies, habe ich mir 25% vom Zins einmal einbehalten, solange dieses Problem besteht. Natürlich war WW anderer Meinung. Das hat jetzt zur Räumngsklage geführt.

Nun mein Antrag:
Nach §302 StGB (Amtsmissbrauch) ist folgendes festgehalten:

Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Nachdem WW von mir schriftlich Benachrichtigt worden war, warum ich den Zins einbehalte, ist bis heute von WW weiter nichts geschehen, außer dass ich die Räumungsklage erhalten habe und genau dass ist ein Vergehen nach dem §302, denn WW hat sehr wohl gewusst um was es sich handelt, hat aber keine Schritte unternommen und somit verklage ich WW wegen Amtsmissbrauchs.

Mit freundilchen Grüßen
Karl Glanz

 

 

Mail an die Justiz, 19.8.2010

 

sehr geehrte damen und herren,

wie sie aus untenstehenden email entnehmen können, habe ich die wohnung von wiener wohnung zurückgegeben. jetzt waren da aber einige investitionen von mir getätigt, die ixch nach mrg nicht wieder zurückbekomme, weil ich die 14 tägige frist nicht eingehalten habe. hätte ich das denn wissen müssen? gibt es nicht ein gesetz in dem es heißt, dass die gesetze nicht zum nachteil einer anderen person angewendet werden dürfen? schließleich war ja ein mann in der wohnung der diese zurückgenommen hat, aber nicht gesagt hat. ich weiß schon, es handelt sich um wiener wohnen und die dürfen alles, was eindrucksvoll die korruptionsstaatsanwaltschaft auch gezeigt hat, nur wir kleinen leute, wir mieter, die idioten, wir müssen uns voll und ganz nach den gesetzen richten. es ist schon traurig was sich da abspielt, was sich nicht abspielen sollte, aber dieses land geht vor wiener wohnen auf die knie. die staatsanwaöltschaft ist überaus schwach und zittrig, was ich auch verstehen kann, hinter wiener wohnen steht eine ganze macht und die staatsanwälte wollen auch ihre ruhe haben.

mfg
karl glanz

-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 18 Aug 2010 11:46:22 +0200
Von: "WrW 21 Kanzlei"  kanzlei-21@wrw.wien.gv.at
An: w771zn@gmx.at
Betreff: WG: Wohnungsauflösung - bitte weiterleiten an: w771zn@gmx.at



Sehr geehrter Herr Glanz!

Zu Ihrem Email vom 16.8.2010 erlaubt
sich Wiener Wohnen für den 21. Bezirk
mitzuteilen, dass Ablöseforderungen für
getätigte Investitionen in der Wohnung gemäß
§ 10 Mietrechtsgesetz (MRG) mit der
Aufkündigung des Mietvertrages spätestens
jedoch 14 Tage nach Zustellung dieser an Wiener Wohnen
unter Vorlage von Rechnungen (mit Zahlungseingangsbestätigung
der ausführenden Firma) geltend zu machen sind.

Ihre gemeldeten Ansprüche müssen daher abgewiesen werden,
da oben angeführte Frist nicht eingehalten wurde.

Wiener Wohnen für den 21. Bezirk bedauert
keine bessere Mitteilung machen zu können
und verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Wiener Wohnen für den 21. Bezirk
1210 Wien, Franz-Jonas-Platz 12
Tel.: 05 75 75 75
Email: kanzlei-21@wrw.wien.gv.at

 

 

Mail an die BPD-Wien, 9.11.2011

 

Bezirksgericht Mattersburg / 301 3 E 3106/11w - 4

Gerade habe ich einen Beschluss vom Bezirksgericht Mattersburg erhalten.
Der Einspruch der verpflichtenden Partei gegen die Exekutionsbewilligung wird abgewiesen.

Im Gegensatz dazu steht ein Bescheid vom Bezirksgericht Floridsorf vom 6.8.2010. / 01625 C 516/10d - 8

Beschluss:
Die Zurückziehing der Räumungsklage unter Anspruchsverzicht.


Seid ihr schon alle vertrottelt? Was soll der Scheiß?
Ich erneuere meinen Antrag: das ist Amtsmißbrauch und Prozeßbetrug. Auch wenn das der Staatsanwalt nicht so sieht und nicht sehen darf.


nfg
Karl Glanz

 

 

Mail an RAK, 10.11.2011

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Gestern habe ich einen Exekutionsautrag erhalten, BGR Mattersburg.
Es handelt sich dabei um einen Rechtsstreit der seit 4 jahren sich dahinzieht. Vor 15 Monaten, also am 6.8.2010 wurde die Klage von Wiener Wohen zurpckgezogen, dann war Ruhe und gestern ist dieser ominöse Exekutionsbescheid gekommen. Einspruch gegen diesen Bescheid habe ich eingelegt, aber, und das sollte niemanden wundern, der wurde abgelehnt.
Verhandlung hat es nie eine gegeben. Die Schuld oder auch Unschuld, in Österreich sicher nicht so wichtig, wurde niemals festgestellt.
Jetzt kann ich nur mehr einen Rekurs einbringen. Wer kann mir da helfen?

Anbei einige Bilder, damit Sie sich eine Vorstellung machen können um was es sich handelt und auch der Schriftverkehr.

mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an Gerlich, GV.at

 

Sehr geehrter Herr Gerlich!

Gerade habe ich gelesen, dass Wiener Wohnen einen neuen Direktor bekommen hat. Wenn Sie so nett wären und dieses Mail weitersenden würden.


Gestern habe ich einen Exekutionsautrag erhalten, BGR Mattersburg.
Es handelt sich dabei um einen Rechtsstreit der seit 4 jahren sich dahinzieht. Vor 15 Monaten, also am 6.8.2010 wurde die Klage von Wiener Wohen zurückgezogen, auch die Ansprüche, dann war Ruhe und gestern ist dieser ominöse Exekutionsbescheid gekommen. Anbei einige Bilder, damit Sie sich eine Vorstellung machen können um was es sich handelt und auch der Schriftverkehr.
Ich weiß schon, dass Wiener Wohnen eine enorme macht ist, die es sich richten kann, deren Befehle man ausdrücklich folge leisten muss und soll, denn wenn nicht ... Mit Wiener Wihnen ist nicht zu spaßen.

Verstehen kann ich das nicht. Da gibt es kaum etwas zu verstehen, als dass Wiener Wohnen seine Macht zeigen möchte, aber klein beigeben werde ich auch nicht. Es wäre schön, wenn Sie mir eine Nachricht schicken würden, damit ich bei diesem ganzen Rechtsstreit ein Gegenüber habe. Bisher verstecken sich ihre Beamten hinter der Fassade und ich habe lieber jemanden an den ich mich wenden kann.


mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an JM Karl, 18.11.2011

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Karl!

Leider habe ich ein Anliegen, dass jetzt schon in das 4. Jahr geht und das immer noch nicht behoebn ist. Vor allem aber komme ich mir von der österreichischen Justiz betrogen und vorgeführt vor.
Sehen Sie sich den Anhang an, da wird vieles klar, aber jetzt, hier, meine Beschwerde:
Wenn Wiener Wohnen ruft, beginnt die Justiz zu arbeiten, ob berechtigt oder nicht, interessiert gar nicht. Und sie beginnt zu arbeiten, nicht nur zu arbeiten, sie gibt da gleich auch Vollgas! Wenn ich rufe, ist plötzlich keienr mehr da. Wo sind die alle geblieben? Seot mehr als 1 Jahr warte ich auch eine Nachricht, jetzt brauche ich sie auch nicht mehr. Es ist zu spät.
Ich weiß schon, dass es in österreich Institutionen gibt die gleicher sind als gleich, dazu gehört auch Wiener Wohnen. Aber warum ist das so?

Das ist aber ein Vergehen nach dem Gleichheitsgrundsatz und es ist ein Vergehen gegen mein Menschenrecht. Ich möchte kein Bürger zweiter Klasse sein. Nicht gestern, nicht heute und auch nicht morgen. Ich möchte so behandelt werden wie Wiener Wohnen. Wir sind alle gleich, auch wenn Wiener Wohnen gleicher ist, aber zumindest auf dem Papier.

Stellen Sie den Gleichheitsgrundsatz wieder her und wahren Sie mein Menschenrecht!


mfg
Karl Glanz

 

 

 

Mail an BP Fischer, 20.11.2011

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Fischer!

Goethe schrieb sein „Venezianischen Epigrammen“; Thomas Paine arbeitete an seinem „Das Zeitalter der Vernunft“; Schleiermacher schrieb „Über die Religion. Reden an die Gebildeten unter ihren Verächtern“; Novalis schrieb sein „Theodicee“; Edward Gibbon „Verfall und Sturz des Römischen Reiches“. Richard Weston „Apologien“ versuchte Gibbon und Pain zu widerlegen.
Es wurden physikalische, chemische, biologische Entdeckungen gemacht, soziologische Prinzipien gefunden. Neue wissenschaftliche Heilmethoden wurden gefunden und ausprobiert. Philosophierende Staatsmänner, gierige Geschäftemacher, Wissenschaftler, Künstler, Bauern alle leben zusammen auf engen Raum, Gescheite und Dumme. Sie lieben und sie hassen sich. Sie führen Kriege, schlossen Verträge, brachen sie, und führten neue Kriege. Die wenigen Gescheiten drängen vorwärts, die ungeheure Zahl der anderen halten sie zurück. Und trotzdem kommen wir vorwärts.
Karl Marx schrieb sein „Kapital“, dann kam Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, beide wurden ermordet. Nelson Mandela saß mehr als zwanzig Jahre in Haft. Und warum das nur: wegen der Freiheit. Und ich – ich sitze hier und schreibe an diesen Brief.
Ich kotzt mich an. Diese Republik, die durch und durch korrupt ist. Seit vier Jahren gibt es jetzt einen Rechtsstreit zwischen Wiener Wohnen und mir. Und warum das ganze? Ganz einfach, Wiener Wohnen hat meine Wohnung zerstört. Eine Anhörung hat es gegeben, vor Gericht, daraufhin hat Wiener Wohnen die Klage zurückgezogen und jetzt, fünfzehn Monate später, bekomme ich eine Exekution. Aber das ist noch nicht alles. Dazu kommt noch, dass ich mich bei Wiener Wohnen beschwert habe, die haben auch geantwortet, sie würden das prüfen und mir dann Bescheid geben. Nun, Wiener Wohnen, versucht es ganz klug anzugehen, indem sie denken, dass sie lange genug warten, bis die Einspruchsfrist des Exekutionsantrages abgelaufen ist, Wiener Wohnen sich dann zurücklehnen kann, mein Einkommen exekutiert wird und sich Wiener Wohnen die Hände reibt.
Ih bin zwar kein Rechtsanwalt, aber eines sagt mir mein Rechtsverständnis schon, dass da ein ganz großer Betrug läuft. Es ist wirklich traurig es sagen zu müssen, aber es stinkt zum Himmel!
Wer sich aufgibt und sich ganz anpasst, den haut das Schicksal auf den Kopf, der verliert sich selber. Man darf die Kanten nicht brechen wollen, man muss versuchen zu biegen und zu runden, die Welt und sich selber. Was sich Wiener Wohnen erlaubt ist ganz einfach zu viel. Wiener Wohnen hat sich verselbstständigt. Da gibt es kein halten mehr.
Bis jetzt ist es der Menschheit nicht gelungen, die Geschicke der Vernunft unterzuordnen. Da wir menschlich sind, haben wir es nicht geschafft, unseren körperloses und unser geistiges Leben rational zu gestalten. Und trotzdem haben wir eine Schritt vorwärts getan. Aber jetzt, wirft uns diese korrupte Republik zurück. Und ich darf annehmen, dass auch Sie ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise haben.
Es geht nicht darum zu ergründen, ob wir eine absolut vollkommene Gesellschaft schaffen können. Es geht darum, ob wir mit großen Schritten vorwärts kommen.
Lassen Sie uns nicht zurück schreiten, lassen Sie uns vorwärtsgehen. Machen Sie den Weg frei. Sie haben die Macht! Den Mächtigen wird der Arsch geleckt und den Schwachen wird in den Arsch getreten.
Ihre Freiheit ist nicht die meine. Nicht in der Freiheit der Brüder besteht die Welt, sondern aus Gerechtigkeit, die aus unabhängiger Wahrheit kommt. Nicht die Gefangenen erkämpfen die Freiheit, und auch ist es nicht der Minister, der die Gerechtigkeit erteilt.


Ich habe Ihnen noch Bilder, Schriftverkehr zusammengestellt. Vielleicht finden Sie Zeit um sich das einmal anzusehen. Es würde mich freuen.

Mit besten Grüßen
Karl Glanz

 

 

Mail an SPÖ, 23.11.2011

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Ich komme mir vor wie Don Quijote, obwohl ich Don Carlos heiße, reite ich auch gegen Windmühlen, nur meine Windmühlen sind nichts anderes als Wiener Wohnen. Das ist auch gut so, kann ich den Österreichern vorführen, wie die Wiener Sozialisten wirklich funktionieren, sollten sie immer noch denken, dass sie gut behandelt werden. Mir geht es nicht um den Sieg, mir geht es um den Kampf. Ich bin der ewige Kämpfer. In mir steckt ein Stück von Don Quijote. In mir brennt die Gier, für die Gerechtigkeit zu kämpfen. Wo ich ein Unrecht finde, da muss ich zuschlagen. Ich sehe es nicht ein, dass Gerechtigkeit ein blaues Ziel, ein Ideal ist, unerreichbar. Gerechtigkeit muss es für alle geben, nicht nur erkämpft mit Faustrecht, sondern mit Überlegung und den Gesetzen.
In meinem Kampf, den ich jetzt führe, werde ich der Unterlegene sein, aber ein Gutes hat das ganze: vielleicht habe ich doch Glück und ich finde meine Dulzinea, so wie Don Quijote sie gefunden hat, kann auch Don Carlos sie finden.

Ich habe Ihnen noch Bilder, Schriftverkehr zusammengestellt. Vielleicht finden Sie Zeit um sich das einmal anzusehen. Es würde mich freuen.

Mit besten Grüßen
Karl Glanz

 

 

Mail an Schlichtungsstelle, 27.11.2011

 

Sehr geehrte Frau Dittrich!

Nach 15 Monaten der Ruhe hat Wiener Wohnen eine Exekution eigebracht, die auch angenommen wurde, was mich nicht verwundert. Leider habe ich von dieser Exekution erst vom BG Mattersburg erfahren und die haben so kyptisch geschrieben, da wäre ein "Titel", der exekutiert werden müsste. Ich habe "Titel" mit Urteil übersetzt und habe natürlich geantwortet, dass es keinen Titel gibt. Kurz: die Exekution ist jetzt im Laufen. Was mich noch mehr sauer macht ist, dass Wiener Wohnen einfach behauptet, ich hätte 3 Monate keinen Zins bezahlt. ich kann aber nachweisen, dass ich den Zins bezahlt habe. Ich weiß mir nicht mehr zu helfen! Ist wirklich alles so korrupt oder habe ich einfach nur Pech?
Könnten Sie veilleicht eine Stellungnahme abgeben?
Anbei Bilder von den E-Arbeiten, EMail von Wiener Wohnen und der Beleg vom Zins.

mfg
Karl Glanz

Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.

Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.

Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.

Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.

Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen



Ing. Josef Neumayer
Direktor
_______________________________________
Stadt Wien - Wiener Wohnen
Doblhoffgasse 6, A-1082 Wien
Tel.: 05 75 75 75, Fax: 05 75 75 99-74611
E-Mail: josef.neumayer@wien.gv.at, Homepage: www.wienerwohnen.at

Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für die bezeichnete Adressatin bzw. den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht die vorgesehene Adressatin bzw. der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder deren Vertreterin bzw. dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhaltes dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit der Absenderin bzw. dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen und die E-Mail unverzüglich zu löschen.




-------- Original-Nachricht --------
  Datum: Wed, 21 Jul 2010 10:58:28 +0200
  Von: "Dittrich Regina"  regina.dittrich@wien.gv.at
  An: w771zn@gmx.at
  Betreff: 21, Rußbergstraße 13

  MA 50-Schli-II/2909/2010
  Wien 21, Rußbergstraße 13
  
  
  Herrn
  Karl Glanz
  Rußbergstraße 13/13/13
  1210 Wien
  
  
  per E-Mail: w771zn@gmx.at
  
  
  
  Sehr geehrter Herr Glanz!
  
  Leider wurde der Computer bezüglich einer Kontaktaufnahme wegen der
  Elektroleitungen nicht fündig, es sind also keine Unterlagen verfügbar, obwohl
  ich mich dunkel erinnern kann.
  
  Wie ich Ihrem Mail entnehme, wollen Sie die von Wiener Wohnen
  durchgeführte Elektroinstallation über Putz nicht dulden. Tatsächlich entspricht
  eine solche nicht dem sogenannten ortsüblichen Standard. In Wien ist es
  ortsüblich, Elektroleitungen in Wohnungen unter Putz auszuführen und kann eine
  Oberputzführung nur als Provisorium bis zur Herstellung der unter Putz
  ausgeführten Elektroinstallation angesehen werden. Es besteht für Sie die
  Möglichkeit, bei der MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle in 1190 Wien,
  Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 MRG - Durchsetzung notwendiger
  Erhaltungsarbeiten - einzubringen. In der Anlage übermittle ich Ihnen ein
  Muster eines solchen Antrages. Wichtig: Antragsteller ist der oder die
  Hauptmieter der Wohnung, Antragsgegner die Stadt Wien (nicht Wiener Wohnen!)
  vertreten durch Stadt Wien - Wiener Wohnen für den 21. Bezirk. Bitte den
  unterschriebenen Antrag, wenn möglich in 3-facher Ausfertigung, unter Anschluss
  einer Mietvertragskopie, an die MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle (Adresse
  siehe oben) übermitteln oder den unterschriebenen Antrag sowie den
  Mietvertrag einscannen und per Mail übermitteln.
  
  Bitte teilen Sie mir auch mit, welches Verfahren bei Gericht anhängig ist
  bzw. was dort abgehandelt werden soll. Das kann ich Ihrer Mail leider
  nicht entnehmen.
  
  Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Nochmals möchte ich in
  diesem Zusammenhang die Einladung aussprechen, mich unter der unten
  angeführten Telefonnummer persönlich zu kontaktieren bzw. zu unseren
  Servicezeiten (Montag und Mittwoch in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr) persönlich
  vorzusprechen.
  
  Mit freundlichen Grüßen
  Regina Dittrich
  Amtsrätin
  Magistrat der Stadt Wien
  Magistratsabteilung 50
  Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
  in wohnrechtlichen Angelegenheiten
  Wiener Schlichtungsstelle
  Dezernat II
  Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08
  A-1190 Wien
  Tel.: +43 1 4000 74555 DW
  Fax.: +43 4000 99 74555
  E-Mail: regina.dittrich@wien.gv.at
  http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/
   http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/  
 

 

 

Mail an Wiener Wohnen, 2.12.2011

 

Sehr geehrter Herr Neumayer,

zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.

mfg
Karl Glanz

 

 

 

Mail an Bundeskanzler, 4.12.2012

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

So wunderbar sieht ihre Partei aus und Wiener Wohnen. Die stolpern wirklich von einem Verbrechen in das nächste.

Sehen Sie sich die folgenden Briefe an.

Sehr geehrter Herr Neumayer,

zuerst einmal Danke für die Nachricht, bis heute habe ich vom BG Mattersburg nicht erfahren um was es sich handelt. Heute habe ich dann, das Urteil erhalten, die Exekution wird also stattfinden.
Das ist auch gut so, denn damit hat sich Wiener Wohnen eines Betruges schuldig gemacht. Das wird zwar Wiener Wohnen nicht interresieren, kein Richter, kein Gericht oder gar ein Staatsanwalt wird jemals Anklage erheben, dafür zittern die genannten Personen zu viel vor Wiener Wohnen.
Ich habe die Belege, dass ich gezahlt habe, aber das hat keinen Einfluss auf die Exekution.
So sieht unser Rechtssystem aus.


Gerechtigkeit? Aber doch nicht bei uns. Weil ich Gerechtigkeit einfordere muss ich jetzt leiden.



Sehr geehrter Herr Neuwirth!

Ich habe einige Probleme mit Wiener Wohnen, deshalb schreibe ich Ihnen auch, vielleicht können Sie daraus einen kleinen Artikel machen. Da ich ganz alleine bin, keine Unterstützung bekomme und gegen eine Instution wie "Wiener Wohnen" kämpfen muss, muss ich mich an alle wenden, die mich unterstützen könnten (die es aber nicht tun werden).
Schauen Sie sich das ganze in Ruhe an und entscheiden Sie dann selber.

mfg
Karl Glanz

 

 

 

Mail an Rechnungshof, 24.11.2011

 

An den Rechnungshof(RH):

Prinzipiell dürfte das ganze Problem den Rechnungshof nicht interessieren, denn weder die Gerichte noch die Justiz, inklusive der Justizministerin scheint das zu interessieren. Was dem RH vielleicht interessieren könnte, müsste, sollte, ist der Umstand, das bei Wiener Wohnen (WW) nicht alles mit rechten Dingen zugehen dürfte. Es kann doch nicht sein, dass es 15 Monate dauert bis WW nachvollziehen kann, dass Zins fehlt, nicht gezahlt worden ist. WW hat offenbar keine Kontrolle über ihre Geldflüsse, weder bei den Eingängen, noch bei den Ausgängen. Das es sich dabei um einen Betrug handelt, sei nur nebensächlich dargestellt. Was noch lustig ist, ist, dass sich alle gegenseitig eine Entschuldigung geben werden. Nach 5 Monaten, habe ich die Exekution hinter mir, dann wird das Gericht genüsslich feststellen, dass die Exekution nicht rechtmäßig ist, das Geld eingehalten wurde und das Gericht keinen Zugriff auf das Geld hat. Das Gericht wäscht seine Hände in Unschuld, hat es doch nur das gemacht was von ihm gefprdert wurde und WW wäscht seine Hände in Unschuld weil das Gericht das alles überprüfen hätte müssen, es aber nicht gemacht hat. Der Dumme im Leben ist immer der "Kleine", der Bürger, der Steuerzahler, um ihn kümmert man sich nicht.

mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an Prammer, 30.12.2011

 

Sie kömmern sich, zumindest nach den Ausführungen, im Rahmen der Margarteha-Lupac-Stiftung um die Demokratie. Da haben Sie aber einiges verpasst! Demokratie gibt es schon lange nicht mehr, die ist doch schon längst abgeschafft, heute leben wir in einer Diktatur, eingeführt von den politischen Parteien, die gar nicht mehr wissen, was sie alles machen wollen um den Bürger zu unterdrücken.


Gestern war ich am BG Mattersburg. Nachdem ich seit 2 Monaten verurteilt worden bin, und ich noch immer keine Nachricht habe, wieso, weshalb, habe ich mir gedacht, ich hole mir diese Anzeige oder wie das sonst heißen mag, selber ab. Das BG Mattersburg hat meine Erwartungen dabei allerdings mehr als übertroffen. Das BG Mattersburg konnte mir weder sagen, noch ausdrucken, noch finden, was die Anzeige überhaupt war! Ist! Vielleicht ... war es das, vielleicht auch was anderes? Ausflüchte. Auf meine Frage, wieso ich dann verurteilt worden bin, kam die Antwort: das geht uns (also das BG Mattersburg) nichts an, da ist das BG Floridsdorf zuständig!
So einfach kann es sein...

 

 

Mail an Forum Soziale Gerechtigkeit, 6.1.2012

 

An das Forum für soziale Gerechtigkeit:
Ich habe schon an so viele geschrieben, aber alle sind nicht da, nicht zu erreichen, auf Urlaub, wollen nichts wissen, nichts verstehen, machen ausflüchte. Vielleicht gehören gerade Sie zu den Personen die nicht weg sind, die da sind, die sich noch trauen. Es würde mich wundern, aber auch freuen.


An PP-Prammer:
Sie kömmern sich, zumindest nach den Ausführungen, im Rahmen der Margarteha-Lupac-Stiftung um die Demokratie. Da haben Sie aber einiges verpasst! Demokratie gibt es schon lange nicht mehr, die ist doch schon längst abgeschafft, heute leben wir in einer Diktatur, eingeführt von den politischen Parteien, die gar nicht mehr wissen, was sie alles machen wollen um den Bürger zu unterdrücken.

 

 

Mail an Justizombudsstelle, 8.1.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, weil ich der meinung bin, dass ich betrogen werde, aber die Justiz, wie gewohnt wegsieht. Sehen Sie sich bitte die Anhänge an, ich habe nicht alles hochgeladen, aber ich denke, dass es einen guten Überlick gibt, über das Problem.
Seit nunmehr 4 Jahren streiten wir, Wiener Wohnen gegen mich, und obwohl Wiener Wohnen die Klage gegen mich im Augist 2010 zurückgezogen hat, kommt jetzt Wiener Wohnen wieder einmal mit einer Klage, nämlich, dass ich angeblich keinen Zins bezahlt hätte für 3 Monate, was natürlich nicht stimmt. Es sind diese die 3 Monate die an Zins ausständig sind und die ich einehalten habe (pro Monat -25% lt. Aussage des Richters v. BG Floridsdorf). Und das ist für meine Begriffe ein Betrug.
Ich kann meinen Eindruck, den ich schon mitgeteilt habe, nur noch bestärken, es stimmt was ich sagte und ich werde es auch wiederholen.
Wiener Wohnen ist rechtsfrei gestellt und deshalb kann es machen was es möchte. Das ist schade, denn so bleibt das Rechtssystem auf der Strecke.

mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an Rudas, 15.1.2012

 

Die Menschen haben Gesetze gemacht, damit sie sich nicht in die Haare bekommen. Nach diesen gesetzten sollten wir uns alle richten. Nur Wiener Wohnen braucht sich nach diesen Gesetzen zu richten. Wiener Wohnen ist wie eine Sternschnuppe, sie fliegt durch den Weltraum, zieht einen Schweif hinter sich her und irgendwann wird diese Sternschnuppe auch verschwinden.

 

 

Mail an Rechnungshof, 27.1.2012

 

An den Rechnungshof:

Ich habe mir die Freiehit genommen und habe einmal durchgerechnet was die Renovierung kosten wird. Im Monat muss der Mieter 100.- mehr zahlen und das (mündlich mitgeteilt für 10 Jahre, schriftlich wurde auf die 10 Jahre vergessen). Das ergibt als für die 10 Jahre 12.000.- Wenn ich jetzt, diese 12.000.- hernehme und gegen die Ersparnis aufrechne, ich rechne mit einer Heizkostenersparnis von 5%, und meine Heizkosten 1000.- betragen, was sie nicht tun, ich nehem das nur um schneller rechnen zu können, dann ereben die 5% Ersparnis 50.-, und das pro Jahr! Also brauche ich 240 Jahre um die Kosten der Sanierung wieder hereinzubekommen! Auf gut Deutsch gesagt: das Haus steht gar nicht mehr und der Mieter muss immer noch dafür blechen. Daraus ergibt sich eine Frage: handelt es sich dabei um eine Parteifinanzierung? Die Firmen, die diese Renovierung durchführen, wem gehören sie? Gibt es da vielleicht ein Nahverhältnis zur SPÖ? Die techniker von Wiener Wohnen wissen das alles, trotzdem wird so ein Wahnsinn durchgeführt. Ein Neubau wird in 30 Jahren abgeschrieben, warum also eine Renovierung die nie in die schwarze Zone kommen wird? Wieder einmal ist der Mieter verarscht worden und das nicht zu knapp!

Wenn Sie isch jetzt denken, was ich annehme, dass Sie das tun, dann muss ich folgendes dazu sagen. Natürlich mache ich das, ich wollte mich nicht mehr darum kümmern, aber Wiener Wohnen hat mit einigen juristischen Tricks eine Exekution durchgesetzt, die ich jetzt mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfe.
Am 22.12.20111 habe ich schon einmal ein Mail gesendet, aber bis heute nichts gehört, gelesen oder sonst was. Es ist schwierig gegen Wiener Wohnen etwas zu unternehmen, schließlich sind sie rechtsfrei gestellt, die dürfen also alles machen was sie wollen.

mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an ORF, 10.2.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich an Sie, weil ich der Meinung bin, dass ich betrogen werde, aber die Justiz, wie gewohnt wegsieht. Sehen Sie sich bitte die Anhänge an, ich habe nicht alles hochgeladen, aber ich denke, dass es einen guten Überlick gibt, über das Problem.
Seit nunmehr 4 Jahren streiten wir, Wiener Wohnen gegen mich, und obwohl Wiener Wohnen die Klage gegen mich im Augist 2010 zurückgezogen hat, kommt jetzt Wiener Wohnen wieder einmal mit einer Klage, nämlich, dass ich angeblich keinen Zins bezahlt hätte für 3 Monate, was natürlich nicht stimmt. Es sind diese die 3 Monate die an Zins ausständig sind und die ich einehalten habe (pro Monat -25% lt. Aussage des Richters v. BG Floridsdorf). Und das ist für meine Begriffe ein Betrug.
Ich kann meinen Eindruck, den ich schon mitgeteilt habe, nur noch bestärken, es stimmt was ich sagte und ich werde es auch wiederholen.
Wiener Wohnen ist rechtsfrei gestellt und deshalb kann es machen was es möchte. Das ist schade, denn so bleibt das Rechtssystem auf der Strecke.

mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an ORF,11.2.2012

 

Herr Stefanakis,

dass hätte ich mir denken können, dass auch der ORF so "unabhängig" ist, dass er bei "Wiener Wohnen" den Schwanz einzieht.!


Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Dr. Sylvia Papházy VA-W-G/0201-B/1/2011 16. Jän. 2012
Sehr geehrter Herr Glanz!
Ihre an die Volksanwaltschaft per E-Mail übermittelten Unterlagen habe ich erhalten und danke
Ihnen vorab für Ihr in die Tätigkeit der Volksanwaltschaft gesetztes Vertrauen.
Den von Ihnen auszugsweise vorgelegten, bis in das Jahr 2008 zurück reichenden Unterlagen
entnehme ich, dass gegen Sie nach einem Gerichtsverfahren gegen Wiener Wohnen betreffend
Ihre frühere Wohnung in 1210 Wien, Rußbergstraße 13/13/3, ein Exekutionsverfahren geführt
wird. Nach Verlust Ihrer Gemeindewohnung dürften Sie Ihren Wohnsitz in den Sprengel des Bezirksgerichtes
Mattersburg verlegt haben, zumal dort das Exekutionsverfahren gegen Sie geführt
wird. Ihre aktuelle Adresse haben Sie auf dem vorgelegten Gerichtsbeschluss des Bezirksgerichtes
Mattersburg unkenntlich gemacht.
Leider muss ich Ihnen auf Basis dieser Informationen mitteilen, dass die Volksanwaltschaft nicht
in der erhofften Weise für Sie tätig werden kann. Die Volksanwaltschaft wurde nämlich insbesondere
als nachprüfendes Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Gerichtsentscheidungen
unterliegen hingegen keiner Überprüfung oder Kommentierung durch die Volksanwaltschaft.
Gerichtsentscheidungen können nur im gerichtlichen Instanzenzug überprüft und
gegebenenfalls bestätigt, abgeändert oder aufgehoben werden.
Entscheidungen der (Exekutions-)Gerichte sind von der Volksanwaltschaft daher unkommentiert
zur Kenntnis zu nehmen.
-------- Original-Nachricht --------
  Datum: Fri, 10 Feb 2012 15:13:49 +0100
  Von: buergeranwalt@orf.at
  An:
  CC: w771zn@gmx.at
  Betreff: AW: Konkret - ORF

  Sehr geehrter Herr Glanz,
  
  ich bitte Sie, sich mit der Beschwerde zunächst einmal an die
  Volksanwaltschaft zu wenden.
  Die Juristen der VA können den Fall prüfen
  0800 223 223 oder post@volksanw.gv.at
  
  Mit besten Grüßen
  
  
  Mag. Alexander Stefanakis
  ORF - Redaktion "BürgerAnwalt"
  Würzburggasse 30 1136 Wien
  fon: + 431 / 87878 / 14 522
  fax: + 431 / 87878 / 13760
  mob: + 43 / 664 / 817 81 32
  mail: sascha.stefanakis@orf.at

 

 

Mail an, VfGH, 15.2.2012

 

An den VfGH/Verfassungsschutz:


Ich habe die Nachricht (15.pdf) erhalten. Mit dieser nachricht vom BG wird ganz deutlich, dass die Justiz mit allen Mitteln versucht, das Verbrechen, dass Wiener Wohnen begangen hat zu tilgen. In einem Schreiben an das BG wird festgehalten und festgeszellt, dass ich glaubwürdig nachgewiesen habe, den Zins bezahlt zu haben. Trotzdem muss ich nachweisen, dass ich nicht ins Postkastl geschaut habe und muss nachweisen, dass ich das auch nicht konnte. Das ist ein Verstoß gegen die Verfassung.

1. Wiener Wohnen hat einfach was konstruiert, was vor einem Gericht niemals standhalten kann. (in Österreich vielleicht schon)
2. Die Justiz unternimmt alles mögliche um diese Vorgehensweise von Wiener Wohnen nicht öffentlich werden zu lassen.
3. Das BG hat niemals nachgefragt ob ich einen Brief/Zahlungsaufforderung bekommen habe, bzw. ob so etwas von Wiener Wohnen überhaupt versendet wurde.
4. Das BG hat eine Verurteilung ausgesprochen ohne eine Anzeige oder Anklage zu finden oder zu haben. Das BG konnte mir keine Kopie geben.

Alle zittern vor Wiener Wohnen und ich nehem auch an, dass Sie zittern werden. Es ist ja viel einfacher gegen Tierschützer vorzugehen, als gegen Wiener Wohnen.
Das ist keine Demokratie mehr das ist eine Diktatur.

mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an Verfassungsschutz, 17-2.2012

 

S. g. Damen und Herren,

ich habe den verdacht, dass die österreichische verfassung verletzt wird und wende mich an sie um eine auskunft, bzw. wenn sie der meinung sind, dass es sich um eine verfassungsverletzung handelt, dass sie eingreifen und die nötigen schritte einleiten.
wie sie aus der anlage 15 sehen, muss ich nachweisen, dass ich keine gelegenheit hatte in das postfach zu sehen. das ist noch nicht schlimm, schlimm ist vielmehr, dass mit dieser nachforschung, deren sinnhaftigkeit nur darin liegt, dass das verbrechen das WIENER WOHNEN begangen hat, dadurch verheimlicht werden soll und auch werden wird.
aus anlage 3 ersehen sie, dass ein antrag auf einstellung dieser exekution eingebracht worden ist.
und jetzt meine frage:
ist es normal, dass der bürger, tag und nacht vor dem postfach stehen muss um auf einen brief zu warten, den er nicht erwartet? oder ist das ein vorgang, den sich die justiz ausdenkt um das verbrechen, dass wiener wohnen begangen hat zu decken. mein antrag wird abgelehnt werden, davon kann ich ausgehen, gleichzeitig muss ich auch davon ausgehen, dass mit der zurückweisung meines antrages, das verbreche ungesühnt bleiben wird. und wenn es sich wirklich so verhält, dann kann das nur eine verletzung der verfassung sein.
mein rechtsverständnis streubt sich gegen eine solche vorgehensweise, in der institutionen wie wiener wohnen beschütz werden. es ist auch so, dass wiener wohnen einen strafantrag stellen kann, darf, ohne dass das gericht, die justiz diesen antrag prüft, soll, kann, muss. es kann doch nicht sein, dass die gerichte, so wie wiener wohnen, den bürger als vogelfrei erklären.

auf rasche antwort hoffend, die ich nicht bekommen werde, denn der verfassungsschutz kümmert sich lieber um tierschützer, denn da ist die gegenwehr nicht zu fürchten.
karl glanz

 

 

 

Mail an Wiener Wohnen

 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

vor einigen Wochen war Elektriker im Auftrag von Wiener Wohnen be mir und hat die elektrische Anlage erneuert. Seit dieser Erneuerung, sollte von so etwas überhaupt die Rede sein, funktioniert meine Waschmaschine und mein elektrische Bratofen nicht mehr. Luster, die früher montiert waren, wurden ganz einfach abmontiert. Laut Elektriker ist das nicht die Aufgabe die ihm von Wiener Wohnen übertragen worden ist.
Nun, aus einer bewohnbaren Wohnung ist nun eine unbewohnbare geworden. Ich habe mir erlaubt diverse Bilder der Arbeit des Elektrikers zu machen und sende diese Ihnen im Anhang.
Da ich der Meinung bin, dass die Wohnung in einen funktionalen Zustand übergeben werden sollte, denn zuvor hatte alles funktioniert, werde ich eine Mietzinssenkung verlangen.

mfg
karl Glanz


 

Mail an die Schlichtungsstelle

 

Sehr geehrte Frau Dittrich!

ich habe einen Brief vom 20.02 von Wiener Wohnen erhalten indem festgestellt wird, dass die Vorgehensweise völlig normal wären und deshalb auch kein Anspruch auf eine Mietzinsreduktion vorlägen. "...die Verlegung auf Putz um die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand ...beseitigt werden." Soweit ist das ja richtig, aber die Verwüstungen die in dieser Wohnung angerichtet wurden, darüber schweigt sich Wiener Wohnen aus. Wie Sie sehen kommen wir nicht zusammen, deshalb ist ein Schiedsspruch unausweichlich, denn ich bin immer noch der Meinung, dass hier ein Anspruch auf Mietzinsreduktion vorliegt. Wiener Wohnen lehnt das natürlich ab, was auch nicht anders zu erwarten war. Sie haben ja alle Unterlagen und Photos.

mfg
Karl Glanz


 

Antwort von FAWOS

Sehr geehrter Herr Glanz,

wir haben ihr Mail erhalten.

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass FAWOS nur für die Delogierungsprävention von Privat- und Genossenschaftswohnungen zuständig sind, nicht für Gemeindewohnungen.

Mit freundlichen Grüßen

Platteter Isabella

 

 

Antwort, Die Grünen

Sehr geehrter Herr Glanz,

vielen Dank für Ihr mail. Unserer Jurist hat die Sache durchgesehen und
gelangt zu der Meinung, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft damit
nichts zu tun hat.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dialogteam der Wiener Grünen

 

 

 

Antwort von Wiener Wohnen

Sehr geehrter Herr Glanz!


Ihr Schreiben an Herrn Direktor Ing. Neumayer vom 11 .11.2011 wurde zum Anlass einer Überprüfung genommen.

Wir werden Ihnen so rasch wie möglich eine Antwort übermitteln. Bis dahin ersuchen wir um etwas Geduld.


Mit freundlichen Grüßen

i.A. Martina Klaubauf
Kanzlei

 

 

Antwort von RAK

Sehr geehrter Herr Glanz!

Wir bringen Ihnen zur Kenntnis, dass der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer
Burgenland keine Rechtsauskünfte erteilt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit
einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der Ihnen die gewünschte
Rechtsauskunft erteilen wird.

In der Anlage übermitteln wir Ihnen eine Information für eine unentgeltliche
anwaltliche Rechtsauskunft im Sprengel der Rechtsanwaltskammer Burgenland.

Es steht Ihnen auch frei, bei Ihrem zuständigen Wohnsitzgericht an einem
Amtstag, der jeden Dienstag Vormittag stattfindet, vorzusprechen, um dort
eine kostenlose Rechtsauskunft zu erhalten.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen

Für die Rechtsanwaltskammer Burgenland
Der Präsident:
Dr. Thomas Schreiner

FdRdAdKammersekretär:
Monika Alfons

 

 

Antwort von Wiener Wohnen

Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezugnehmend auf Ihr Mail vom 11.11.2011 habe ich die Überprüfung Ihrer Angelegenheit beauftragt und kann Ihnen Folgendes mitteilen:

Gegen Sie wurde wegen Mietzinsrückstand eine Räumungsklage eingebracht, welche seitens Wiener Wohnen zurückgezogen wurde, da Sie die Wohnung in Wien 21, Rußbergstraße 13/13/3 während des Verfahrens aufgekündigt und per 31.7.2010 geräumt übergeben haben.

Die Einbringung des Mietzinsrückstandes in der Höhe von EUR 1.581,82 (inkl. Mahngebühren) für die Monate Mai bis Juli 2010 erfolgt durch die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 11. Dafür liegt ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl des Bezirksgerichtes Floridsdorf, sowie eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution des Bezirksgerichtes Mattersburg vor.

Bezüglich der elektrischen Leitungen wurde Ihnen wiederholt mitgeteilt, dass die Firma EBE mit der Überprüfung und Erstellung eines Gefährdungsberichtes beauftragt wurde. Im Anschluss wurde unverzüglich der Not- und Gebrechensdienst, Firma ARGE Sverak mit der Behebung sämtlicher Mängel, die eine Gefährdung darstellen, beauftragt.

Die Verlegung der Leitungen auf Putz ist die übliche Vorgangsweise, da sämtliche Gefährdungspotentiale mit dem geringsten technischen und wirtschaftlichen Aufwand beseitigt werden. Eine Leitungsverlegung unter Putz kann nur durch einen vom Mieter beauftragten konzessionierten Elektriker auf seine Kosten durchgeführt werden.

Gründe für eine Mietzinsreduktion lagen nicht vor.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben und verbleibe


mit freundlichen Grüßen



Ing. Josef Neumayer
Direktor

 

 

 

Antwort vom RH

Sehr geehrter Herr Glanz!

Gerne bestätige ich den Erhalt Ihres E-Mails vom 16. Dezember, in welchem Sie die schwierige Situation hinsichtlich der Sanierung Ihrer Mietwohnung schildern.

Zunächst muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Verfassungsgerichtshof weder auf elektronische noch sonstige bloße Schreiben hin tätig werden kann. Er kann seine Kontrolltätigkeit nur im Rahmen der in der Verfassung festgeschriebenen Kompetenzen und eines formellen Verfahrens ausüben. Er wird grundsätzlich nur aufgrund einer frist- und formgerecht eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde letzter Instanz tätig.

Das von Ihnen geschilderte Anliegen fällt offenbar in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (das sind die Zivil- und Strafgerichte). Für derartige Rechtssachen fehlt dem Verfassungsgerichtshof aber jegliche Kompetenz, weil er von Verfassungs wegen nicht berufen ist, Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (z.B. Entscheidungen von Zivilgerichten) zu überprüfen.

Ich kann Ihnen lediglich empfehlen, sich mit Ihrem Anliegen an den Bürgerdienst der Stadt Wien (die Bezirksstelle für den 21. Bezirk ist telefonisch unter 502 55-21 bzw. per E-Mail kanzlei–a21@ma55.wien.gv.at zu erreichen) oder an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bzw. an den Verein für Konsumenteninformation (www.konsument.at, Telefon: 01/588 77-0) zu wenden.

Weiters rate ich Ihnen, zur Erteilung einer ersten unentgeltlichen Rechtsauskunft mit der Rechtsanwaltskammer Wien oder für allfällig weiterführende Informationen mit der für Ihr Bundesland zuständigen Justiz-Ombudsstelle Kontakt aufzunehmen:

Rechtsanwaltskammer Wien

1010 Wien, Ertlgasse 2/Ecke Rotenturmstrasse

Telefon: 533 27 18-0

Telefax: 533 27 18-44,



Justiz-Ombudsstelle Wien

Justizpalast, Schmerlingplatz 11, 1016 Wien

Kostenlose Servicenummer: 0800 800 440 11

FAX-Nr.: 01 52 152 3208


 

 

 

Mail an Schlichtungsstelle, 12.8.2008

MA 50 - Schli -IV/2163/2008

Wien 21, Rußbergstraße 13

Sanierung der Wohnhausanlage und

Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18 ff MRG

Herrn

Karl Glanz

Rußbergstraße 13/13/3

1210 Wien

per E-Mail: w771zn@gmx.at

Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezugnehmend auf Ihre Mail vom 7.7.2008 teile ich Ihnen mit, dass ich diese

an Wiener Wohnen zwecks Abgabe einer schriftlicher Stellungnahme weiter-

geleitet habe, welche ich Ihnen nach Vorliegen per Post übermitteln werde.

Unabhängig davon besteht für Sie aber die Möglichkeit, in einem gesonderten

Verfahren vor der Schlichtungsstelle die Durchführung notwendiger Erhaltungs-

arbeiten im Mietobjekt zu beantragen, wenn die elektrische Anlage Ihres Miet-

objektes gefährlich ist. Zu diesem Zweck müssten Sie einen Antrag gemäß

§ 6 Mietrechtsgesetz (MRG) an die Schlichtungsstelle richten, der persönlich

unterschrieben sein muss. Für diesbezügliche Auskünfte stehe ich Ihnen gerne

zur Verfügung.

Derzeit befindet sich der Akt beim Technischen Sachverständigen, der hinsichtlich

der beantragten Arbeiten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde.

Nach Einlangen des Gutachtens wird eine mündliche Verhandlung anberaumt,

zu der die Mieter zeitgerecht eingeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Dittrich

Amtsrätin

Magistrat der Stadt Wien

Magistratsabteilung 50

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle

in wohnrechtlichen Angelegenheiten

Wiener Schlichtungsstelle

Dezernat IV

Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08

A-1190 Wien

Tel.: +43 1 4000 74555 DW

Fax.: +43 4000 99 74555

 

 

Mail an Winter, 13.2.2009

Sehr geehrte Frau Winter!

Es ist scho bezeichnend für Wiener Wohnen, dass die Ankündigung etwa zehn Tage zu spät kommt. Der Mann war schon lange vor ihrem Mail da!
Im übrigen freut es mich, dass Sie mir Recht geben, aus einer Standard Wohnung wurde durch die recht unorthodoxe Verlegung der Stromleitungen, wie Sie auch richtig bemerken, ein Notstrom, eben, und nur ein Notstrom un alles was mit Not- anfängt ist nicht regulär. Jetzt habe ich eine Notstromversorgung und keine reguläre Stromversorgung, so wie sich das gehören würde. Kurz gesagt, ich gehe von meinem Anliegen nicht ab, ich verlange einen Mietzinskürzung von Standard-Mietzins zu einem Substandard-Mietzins. Da kann Ihre Nachricht auch nichts ändern.

mfg
Karl Glanz

 

 

Mail an Schlichtungsstelle, 18.3.2010

MA 50 - Schli-IV/2163/2008
Wien 21, Rußbergstraße 13
Sanierung der Wohnhausanlage und
Erhöhung der Hauptmietzinse gem. §§ 18 ff MRG


Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern ist mir ein Brief von Wiener Wohnen ins Haus geflattert, der mich dahingehend informiert hat, dass der Zins um 125 Euro mit 1. April angehoben wird.

1. Soweit von der Schlichtungsstelle bekanntgegeben wurde, dürfte der Zins um 100.- Euro steigen.
2. Ich war so frei und habe mich umgehört. Im 22. Bezirk, meine Nichte wohnt dort, das haus wurde auch renoviert, der Zins aber, stieg nur um 25.- Euro.

Das bringt mich zu der Annahme, dass da etwas nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen sein muss, denn ein Unterschied von solcher Höhe kann nicht einfach zu erklären sein. Was mich zu der Annahme führt, dass in der Renovierung eine versteckte Mietzinserhöhung enthalten ist.
Im übrigen gibt es auch noch einen Beitrag vom ORF, Wien Heute, da wird eine Renovierung vorgestellt, mit derselben Anzahl vom m2, wie in meinem Fall und die Erhöhung betrug auch nur 25.- Euro.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz



Antwort vom Wohnservice Wien, 19.3.2010

Sehr geehrter Herr Glanz,

die Wohnservice Wien ist der falsche Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wohnservice Wien Team



Wohnservice Wien Ges.m.b.H.

1020 Wien, Taborstraße 1-3

Tel.: +43 ( 0) 1 24 503-25800

Fax: +43 ( 0) 1 24 503-25995

 

 

 

Antwort Schlichtungsstelle, 23.3.2010

MA 50-Schli-II/1000/2010 Wien, 23.3.2010

Wien 21, Rußbergstraße 13

Erhöhung der Hauptmietzinse gemäß §§ 18 und 18a MRG

zu MA 50-Schli-IV/2163/2008

Herrn

Karl Glanz

Rußbergstraße 13/Stg. 13/Top Nr. 3

1210 Wien

per E-Mail: w771n@gmx.at

Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezugnehmend auf Ihre Mails vom 11.3.2010 und vom 18.3.2010 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die Stadt Wien, vertreten durch Wiener Wohnen, hat am 6.5.2008 einen Antrag auf Erhöhung der Hauptmietzinse eingebracht, da heranstehende Sanierungsarbeiten weder aus den Einnahmen der der Antragstellung vorausgegangenen zehn Kalenderjahre noch mit den Einnahmen der nächsten zehn Kalenderjahre gedeckt werden konnten. Von der Einleitung des Verfahrens wurden die Mieter unter anderem mittels Aushang, welcher am 1.7.2008 in allen Stiegenhäusern angebracht wurde, verständigt. Mit der Prüfung der beantragten Arbeiten hinsichtlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Preisangemessenheit wurde Herr Architekt Dipl.Ing. Josef Reich in seiner Funktion als Zivilingenieur - der also weder bei Wiener Wohnen noch beim Magistrat Wien beschäftigt ist - beauftragt. In seinem Gutachten vom 19.8.2008 wurde die Höhe der Sanierungskosten inklusive der Baunebenkosten mit 3.374.494,03 Euro bekannt gegeben. Mit Ladung vom 22.12.2008, welche in sämtlichen Stiegenhäusern am 29.12.2008 zum Aushang gebracht wurde, wurden die Mieter zur mündlichen Verhandlung bei der Schlichtungsstelle am 27.1.2009 eingeladen, in der die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert wurde.

Die amtswegige Überprüfung der Hauptmietzinsabrechnung durch die Schlichtungsstelle ergab per 31.12.2008 ein Passivum in Höhe von 801.175,49 Euro, das auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen den Baukosten hinzuzurechnen war. Vom Land Wien wurde ein einmaliger Zuschuss in Höhe 523.101,-- Euro gewährt, der das Gesamterfordernis wieder verminderte.

Auf Grund dieses (gesetzlich vorgeschriebenen) Ermittlungsverfahrens ergaben sich die Entscheidungs-grundlagen für die Schlichtungsstelle, sodass diese mit Bescheid vom 2.2.2009 eine vorläufige Hauptmietzinserhöhung im Ausmaß von 0,24 Euro pro m² und Monat zuzüglich zum anrechenbaren Hauptmietzins ab 1.4.2010 ausgesprochen hat. Für Ihr Mietobjekt wurde ein gesamt erhöhter Hauptmietzins von 284,25 Euro pro Monat ermittelt. Diese Entscheidung wurde den Mietern mit Aushang vom 16.2.2009 zur Kenntnis gebracht bzw. zugestellt und in der Rechtsmittelbelehrung auf die Möglichkeit verwiesen, dass gegen diese Entscheidung das zuständige Bezirksgericht angerufen werden kann. Keine der Verfahrensparteien hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sodass die Entscheidung der Schlichtungsstelle rechtsgültig geworden und Wiener Wohnen nunmehr ab 1.4.2010 berechtigt ist, den in der Entscheidung für jedes Mietobjekt ausgewiesenen erhöhten Hauptmietzins einzuheben.

Generell ist zu sagen, dass ein direkter Vergleich unterschiedlicher Wohnhausanlagen nicht möglich und jedes Haus (Wohnhausanlage) immer individuell zu betrachten ist. Allen Verfahren bei der Schlichtungsstelle ist jedoch evident, dass streng nach den gesetzlichen Vorschriften beurteilt wird, ob und in welcher Höhe eine Hauptmietzinserhöhung auszusprechen ist. Außerdem weist die Schlichtungsstelle in ihren Entscheidungen immer auf die verschiedenen Beihilfestellen hin, die bezüglich eines Mietzuschusses kontaktiert werden können.

Letztendlich wird noch auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hingewiesen, welche Montag und Mittwoch in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr bei der Schlichtungsstelle möglich ist, um sich selbst ein Bild über die von der Schlichtungsstelle gesetzten Verfahrensschritte bilden zu können.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

für den Abteilungsleiter:

Regina Dittrich

Amtsrätin

Magistrat der Stadt Wien

Magistratsabteilung 50

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle

in wohnrechtlichen Angelegenheiten

Wiener Schlichtungsstelle

Dezernat II

 

 

Antwort der Justizombusstelle

Sehr geehrter Herr Glanz !

Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.5.2010, in

welcher Sie darlegen, dass Sie von Wiener Wohnen eine

Räumungsklage erhalten haben. Sie haben sich 25 % Ihres

Mietzinses einbehalten, weil Sie die Meinung vertreten,

dass in Ihrer Mietwohnung der Strom nicht mehr den

Gegebenheiten entsprochen habe. Sie sind der Ansicht, dass

der Beamte von Wiener Wohnen Amtsmissbrauch begehe, weil er

gewusst habe, worum es sich handle und statt Schritte zu

unternehmen, lediglich die Räumungsklage eingebracht worden

sei.

Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen an die Justiz-

Ombudsstelle Wien. Die Justiz-Ombudsstelle geht Beschwerden

über die Verfahrensdauer von Gerichtsprozessen oder dem

Verhalten von Gerichtsbediensteten nach. In Ihrem Falle

scheint es zweckmäßig, dass Sie sich zunächst, bevor Sie

eine Anzeige wegen § 302 StGB bei der Polizei oder bei der

Staatsanwaltschaft einbringen, an die Fachstelle für

Wohnungssicherung – Fawos – in 1020 Wien, Schiffamtsgasse

14/3, Tel.Nr. 01 218 56 90, E-Mail: fawos@volkshilfewien.

at, Internet: www.volkshilfe-wien.at wenden.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Für die Leiterin der Justiz-Ombudsstelle

Mag. Strebinger

Elektronisch

 

 

 

Mail an BPD-Wien

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich wurde von Wiener Wohnen geklagt (Räumungsklage). Gemäß § 2 GGG (Gerichtsgebührengesetz) ist für das zivilgerichtliche Verfahren I. Instanz mit der Überreichung der Klage die Pauschalgebühr vom Kläger zu entrichten. Das
bedeutet, dass die klagende Partei, in meinem Falle Wiener
Wohnen bereits die Pauschalgebühr bei Einbringung der Räumungsklage zu entrichten gehabt hat.
Jetzt hat aber die Pauschalgebühr von mir gefordert, dabei aber auch geschrieben hat, dass wir (Wiener Wohnen) nach Ablauf der Zahlungsfrist weitere, auch gerichtliche, Einbringungsschritte setzten, wodurch für Sie zusätzliche Kosten (z.B.: Gerichtsgebühren) entstehen. Das ist ein Vergehen nach §147 Schwerer Betrug. Ich bringe dieses Vergehen deswegen zur Anzeige.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Glanz

 

 

Antwort Schlichtungsstelle

Sehr geehrter Herr Glanz!

Bezüglich Ihres Mails vom 1.7.2010 und einer etwaigen Antragstellung gemäß § 6 Abs. 1 MRG ersuche ich Sie ab Montag, den 19. Juli 2010 um telefonische Kontaktaufnahme, damit ich mit Ihnen die Sach- und Rechtslage bezüglich einer etwaigen Antragstellung ausführlich erörtern kann. Sie können aber auch zu unseren Servicezeiten, Montag und Mittwoch, in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr persönlich bei mir vorsprechen.

Derzeit ist für mich nicht ersichtlich, warum ein Verfahren bei Gericht anhängig ist, zumal die Entscheidung der Schlichtungsstelle vom 2.2.2009 über die Einhebung eines vorläufig erhöhten Hauptmietzinses ja in Rechtskraft erwachsen ist. Diese Information habe ich Ihnen mit Mail vom 23.3.2010 übermittelt.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft vorerst gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Regina Dittrich

Amtsrätin

Magistrat der Stadt Wien

Magistratsabteilung 50

 

 

Antwort Schlichtungsstelle

MA 50-Schli-II/2909/2010

Wien 21, Rußbergstraße 13

Herrn

Karl Glanz

Rußbergstraße 13/13/13

1210 Wien

per E-Mail: w771zn@gmx.at

Sehr geehrter Herr Glanz!

Leider wurde der Computer bezüglich einer Kontaktaufnahme wegen der Elektroleitungen nicht fündig, es sind also keine Unterlagen verfügbar, obwohl ich mich dunkel erinnern kann.

Wie ich Ihrem Mail entnehme, wollen Sie die von Wiener Wohnen durchgeführte Elektroinstallation über Putz nicht dulden. Tatsächlich entspricht eine solche nicht dem sogenannten ortsüblichen Standard. In Wien ist es ortsüblich, Elektroleitungen in Wohnungen unter Putz auszuführen und kann eine Oberputzführung nur als Provisorium bis zur Herstellung der unter Putz ausgeführten Elektroinstallation angesehen werden. Es besteht für Sie die Möglichkeit, bei der MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle in 1190 Wien, Muthgasse 62, einen Antrag gemäß § 6 Abs. 1 MRG - Durchsetzung notwendiger Erhaltungsarbeiten - einzubringen. In der Anlage übermittle ich Ihnen ein Muster eines solchen Antrages. Wichtig: Antragsteller ist der oder die Hauptmieter der Wohnung, Antragsgegner die Stadt Wien (nicht Wiener Wohnen!) vertreten durch Stadt Wien - Wiener Wohnen für den 21. Bezirk. Bitte den unterschriebenen Antrag, wenn möglich in 3-facher Ausfertigung, unter Anschluss einer Mietvertragskopie, an die MA 50 - Gruppe Schlichtungsstelle (Adresse siehe oben) übermitteln oder den unterschriebenen Antrag sowie den Mietvertrag einscannen und per Mail übermitteln.

Bitte teilen Sie mir auch mit, welches Verfahren bei Gericht anhängig ist bzw. was dort abgehandelt werden soll. Das kann ich Ihrer Mail leider nicht entnehmen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Nochmals möchte ich in diesem Zusammenhang die Einladung aussprechen, mich unter der unten angeführten Telefonnummer persönlich zu kontaktieren bzw. zu unseren Servicezeiten (Montag und Mittwoch in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr) persönlich vorzusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Regina Dittrich

Amtsrätin

Magistrat der Stadt Wien

Magistratsabteilung 50

Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle

in wohnrechtlichen Angelegenheiten

Wiener Schlichtungsstelle

Dezernat II

Muthgasse 62, Riegel E, 1. Stock, Zi. E. 1.08

A-1190 Wien

Tel.: +43 1 4000 74555 DW

Fax.: +43 4000 99 74555