Mittwoch, 23. Dezember 2015

Österreich verliert seit Jahren in den aktuellen globalen Wettbewerbsrankings


Österreich verliert seit Jahren in den aktuellen globalen Wettbewerbsrankings, derzeit ist die Republik Nummer 23. Für die einen, sagen wir die ÖVP, ist das ein Alarmzeichen. Für die anderen, sagen wir die SPÖ, ein eher sinnloses Aneinanderreihen von kaum vergleichbaren Daten.
Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) platzierte sich in der Mitte: Das Abrutschen sei schon ein Zeichen struktureller Schwächen, geht dann aber kaum auf nationale Besonderheiten ein - etwa auf die Sozialpartnerschaft in Österreich. Sie hat zuletzt 2009 stark eingegriffen. Die Kurzarbeitsregelungen haben massive Arbeitsplatzverluste verhindert, als die heimische Wirtschaft urplötzlich vor praktisch leeren Auftragsbüchern stand.
Das ist vorbei, geblieben ist seitdem ein kontinuierlicher Anstieg der Arbeitslosenrate. Derzeit drohen im Winter 2016 fast 500.000 Arbeitslose. Gleichzeitig hinkt das Wirtschaftswachstum dem EU-Durchschnitt hinterher, auch wenn es sich 2016 auf 1,6 Prozent beschleunigen könnte.
Nun sollen also wieder, wenn es nach den ÖVP-Granden Reinhold Mitterlehner und Hans Jörg Schelling geht, Leitbetriebe gefördert werden, die Industrie insgesamt. Industriellen-Verbandschef Georg Kapsch assistiert dabei.
Lohnnebenkosten runter, eine Milliarde Euro sei ja beschlossen, beschwört die ÖVP fast flehentlich. Ihr weht ein rauer Wind ins Gesicht, die Gegenmaßnahmen zur Steuerreform ab 2016 finden bei Kleinbetrieben wenig Gegenliebe. Registrierkassen sowie (im Vergleich zur Größe der Unternehmen) inadäquat scharfe Betriebsprüfungen machen vielen Klein-Unternehmern das Leben schwer. Also wird nun politisch versucht, dem Wirtschaftsstandort Österreich frisches Leben einzuhauchen. Die großen Unternehmen, Auftraggeber vieler kleinerer Lieferanten, sollen ihre Investitionstätigkeit beschleunigen.
Grundsätzlich eine gute Idee, denn gerade die Industrie war es, die in den vergangenen Jahren Jobs abgebaut und Neu-Investitionen so gut wie unterlassen hat. Die Vorstandsvorsitzenden großer Unternehmen zeigen mit dem Finger auf die Politik, diese habe die Dinge schleifen lassen.
Wolfgang Eder, Chef der voestalpine, findet es besorgniserregend, dass die Lohnkosten stärker steigen als die Produktivität. Österreich verliere so Wettbewerbsfähigkeit.
Ein Satz, den Wirtschaftsforscher nicht so stehen lassen. Das Wifo warnt vor einem Lohn-Wettbewerb, den Österreich sowieso nicht gewinnen könne. Hannes Androsch plädiert unermüdlich für eine Bildungsreform und einen Ausbau der Berufsqualifizierungen. Nur mit Wissen könne Österreich den Wettbewerb bestehen, nicht mit billigen Arbeitskräften.
Genau hier liegt aber ein wesentliches Problem: Mit wem konkurriert Österreich? Die großen Betriebe wie die voestalpine verweisen darauf, dass in den USA vergleichbar ausgebildete Industriebeschäftigte ein Drittel weniger kosten - gar nicht so sehr wegen des Bruttogehalts, sondern wegen der Abgaben und Lohnnebenkosten.
Hier entsteht das erste politische Problem: Abgaben wie die Kommunalsteuer kommen der jeweiligen Sitzgemeinde des Arbeitnehmers zugute. Der größte Teil der Lohnnebenkosten (jährlich knapp über 30 Milliarden Euro für alle Beschäftigten) finanziert die diversen Sozialversicherungen. Bürgermeister und Krankenkassen sitzen zwar nicht am Tisch bei Lohnverhandlungen, sind aber Nutznießer - und wollen davon nichts abgeben.
Wobei bei der Sozialversicherung (außer Pensionsversicherung) auch noch dazu kommt, dass es keine begleitende politische Debatte gibt, welche Leistungen sie erbringen soll.
Das alles hat mit der Wettbewerbsfähigkeit eines Staates nur indirekt zu tun. Wenn die Sozialversicherungsabgaben reduziert werden, müsste halt der Staat mit Zuschüssen einspringen. Ein einigermaßen augeglichenes Budget wäre in diesem Fall in Österreich undenkbar. Schwache Budgetdaten würden freilich die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs ebenfalls einschränken. Das Beispiel Südeuropa zeigt, dass auch Unternehmen unter der schwachen Bonität eines Landes leiden.
Eine globale Betrachtung der Wettbewerbsfähigkeit auf reiner Kostenbasis ist daher kaum möglich. Sie wird zwar von Investoren gemacht, weil die großen Unternehmen an den Börsen notieren, und der Börsekurs auf globaler Ebene vergleicht, egal, ob das Unternehmen in London oder Frankfurt oder Wien notiert.
Doch solche Börsekurse vergleichen etwa auch die Stahlkonzerne ArcelorMittal und voestalpine. Und der Vergleich hinkt nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch volkswirtschaftlich. Die Forschungsquote der voestalpine ist ungleich höher, die Qualität der Produkte dementsprechend auch. Die Produktionen in Linz und Donawitz sind ungleich ressourcenschonender, auch dies bleibt an der Börse unbedankt. In einer Zeit des Klimawandels und des Kampfes gegen Armut sind also globale Wettbewerbsrankings tatsächlich mit Vorsicht zu genießen. Bleiben die politischen Unterschiede sowie die Innovationsfähigkeit des Managements eines Unternehmens.
Zweiteres wird in Österreich ebenfalls hinterfragt. Viele Exportunternehmen halten an Märkten fest, die sie kennen, aber schwächer wachsen. Aber dafür die Arbeitnehmer zu Lohnverzicht drängen? Auf Gewerkschaftsseite wird darauf hingewiesen, dass die ausgeschütteten Gewinne (etwa Dividenden) zu hinterfragen wären. Immerhin sei die Lohnquote ohnehin beständig gesunken, das ist der Anteil der Arbeitnehmer an der Wertschöpfung eines Unternehmens.

Sonntag, 9. August 2015

Die SPÖ und die Förderung

Mit 227.451.481,59 Euro subventionierte die Stadt Wien 2014 laut aktuellem Kulturbericht diverse Projekte in diesem Bereich. Allein der Verein "Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk" hat 1.930.000 Euro erhalten. Brisant daran: Präsident ist der Wiener SPÖ-Landtagspräsident Harry Kopietz (SPÖ), Schriftführer-Stellvertreter ist SPÖ-Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, Generalsekretärin ist die frühere Mitarbeiterin des SPÖ-Kulturstadtrates, Anita Zemlyak. "Hier schiebt sich die SPÖ einmal mehr Geld selber zu", kritisiert der freiheitliche Klubobmann im Wiener Rathaus, Mag. Johann Gudenus dieses Vorgehen, und fordert gleichzeitig mehr Transparenz im Bereich der Subventionen. "Sollte hier alles korrekt ablaufen, hat man von Seiten der SPÖ bestimmt nichts zu befürchten."

Auch beim Verein "ICE Vienna" gibt es fragwürdige Vorgänge - laut Kontrollamt etwa schwere Mängel in der Gebarung. 
Geschäftsführer dieses Vereins war der Döblinger SPÖ-Bezirksvorsteher-Stellvertreter Anton Mandl.720.000 Euro kassierte "ICE Vienna", mitbeschlossen hat diese Förderung die stellvertretende SPÖ-Vorsitzende im zuständigen Bildungsausschuss der Stadt, LAbg. Barbara Novak. Zufällig ist diese Dame auch Vorstands-Vorsitzende des Vereins "ICE Vienna".
"Nicht genug damit, dass die Stadt Wien Steuergeld ohne Ende verschleudert, interessanterweise sitzen immer hohe SPÖ-Vertreter in den Gremien der am höchsten subventionierten Vereine. Inwieweit hier Geld zurückfließt, müsste genauestens geprüft werden. Das weiß die SPÖ aber geschickt zu verhindern", so Gudenus über die dubiosen Vorgänge, die restlose aufgeklärt werden müssen.
Weitere seltsame Geldflüsse
Auch der vom Stadtrechnungshof für seine krative Theater-Buchhaltung gerügte Gloria-Chef Gerald Pichowetz hat im Vorjahr wiederum 550.000 Euro an Kulturförderung kassiert, in zehn Jahren vermutlich mehr als fünf Millionen Euro. Diese hohe Subvention wird vermutlich "durch die 1a-Qualität dieses Schauspielhauses in Floridsdorf" zu argumentieren sein - und hat natürlich nichts damit zu tun, dass sich Pichowetz immer wieder bei diversen SPÖ- Personenkomitees engagiert. Zuletzt warb der Direktor des Floridsdorfer Theaters für die Wahl des EU- Abgeordneten Eugen Freund.

Auch dass der Wiener SPÖ-Landtagspräsident Harry Kopietz die meisten Gloria-Premieren (und die anschließenden Sektempfänge) durch seine Anwesenheit beehrt, steht mit den Millionensubventionen an Pichowetz in keinem Zusammenhang ...

Auch die 
150.000 Euro-Subvention (2014) für den Lustspielhaus-Chef Adi Hirschal war sicher eine rein sachlich-künstlerische Entscheidung. Dass er mit seiner Präsenz bei sämtlichen SPÖ-Veranstaltungen die Subventionsvergabe der MA 7 beeinflussen könnte, ist wahrscheinlich nur ein böses Gerücht ...

Neos: "SPÖ-Wahlprogramm ist eine Wählertäuschung“

"Das Parteiprogramm der Wiener SPÖ liest sich wie das einer Oppositionspartei. Immerhin war es die SPÖ, die den Unternehmern genau jene Belastungen aufgebrummt hat, unter denen die Wiener Wirtschaft zu leiden hat - wie z. B. die U-Bahnsteuer. Wenn Häupl jetzt von einer Entlastung spricht, ist das eine Chuzpe", kommentiert Beate Meinl-Reisinger, Spitzenkandidatin von NEOS Wien, die Präsentation des Wahlprogramms der SPÖ. Ähnlich dreist ist es auch, wenn die SPÖ nach 70 Jahren Drüberfahrerpolitik in Wien jetzt plötzlich von Bürgerbeteiligung spricht. Oder die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte fordert.

"Als wir die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte in Wien im Frühling im Parlament gefordert haben, hat die SPÖ sie abgelehnt. Aber schön, wenn es jetzt einen Sinneswandel gibt - ich lade die SPÖ ein, auch unsere anderen Forderungen, wie zum Beispiel die Halbierung der Parteienförderung, die Abschaffung der Bezirksvorsteher-Stellvertreter zu unterstützen. Aber halt - dabei würde die SPÖ ja Geld und Versorgungsposten für ihre Funktionäre verlieren. Das zeigt eindeutig die Alibipolitik der SPÖ: Reformen nur dort, wo sie den eigenen Freunderln nicht wehtun!", so Meinl-Reisinger, die auch noch einmal klar stellt: "NEOS wird keinen dieser Posten besetzen, auch wenn sie uns nach der Wahl zustehen werden. Denn wir meinen es ernst mit unseren Forderungen und sind Tausenden Wienerinnen und Wienern im Wort, die unser Aufbegehren unterschrieben haben." Es sei jedoch kein Wunder, dass Häupl ein mehrheitsförderndes Wahlrecht fordert: "Es soll wohl die uneingeschränkte rote Macht einzementieren. Von der Stabilität der Demokratie zu reden, ist sehr durchsichtig."

Bezeichnend sei hingegen der Zugang der SPÖ Wien zur Generationengerechtigkeit: Da geht es nur um Vorteile für Pensionisten, die Jungen werden nicht einmal erwähnt. "Generationengerechtigkeit ist keine Einbahnstraße, sonst fährt man die Jungen damit an die Wand", so Meinl-Reisinger. 
Erst vor kurzem hat Häupl die Pensionsprivilegien für die Spitzenverdiener im Magistrat der Stadt Wien bis 2042 verlängert.

Auch der Bildungsplan, so Meinl-Reisinger, nehme kein einziges der dringenden Probleme der Stadt in Angriff. "Ein Bildungsplan, in dem 
Gratis-WLAN in den Wiener Bädern die griffigste Forderung ist, kann nicht Häupls Ernst sein. Die riesigen Probleme, die in den Wiener Schulen offensichtlich sind, werden nicht einmal angetastet. Wir gehen in den Schulen analog in die digitale Zukunft, ein Fünftel der Pflichtschüler kann nicht ausreichend Lesen und Schreiben, ein Drittel nicht ausreichend Rechnen. Diese Jugendliche gehen direkt ans AMS. Eine verlorene Generation, und das rote Wien tut nichts dagegen", ist Meinl-Reisinger verärgert. Sie verweist in diese Zusammenhang auf den NEOS-Bildungsplan, der neben einer echten Schulautonomie und Investitionen in der Höhe von 120 Millionen Euro unter anderem auch einen Sozialarbeiter für jede Schule vorsieht.

"Wo bleiben die 
Lösungen der SPÖ für die brennenden Fragen des Bildungsnotstands, der Rekordarbeitslosigkeit und andere Sorgen der Bürgerinnen und Bürger? Statt Lösungen und Ehrlichkeit, gibt es bei Häupl bunte Schönfärberei ohne Inhalte. In der Schule würde es heißen: nicht genügend, Themenverfehlung.
Häupl reagiert aus seinem Elfenbeinturm vollkommen an den Lebenswelten der Wienerinnen und Wiener vorbei. Damit ebnet er Strache den Weg zum Bürgermeisteramt. Rot-Grün hat (ist) kein Rezept gegen Strache. Wer Strache verhindern will, muss dafür sorgen, dass sich die Politik in Wien gru

Samstag, 8. August 2015

Rechtsform Wiener Wohnen

Die Unternehmung gliedert sich in eine Dienststelle im Sinne der Geschäftsordnung des Magistrats – die Direktion von Wiener Wohnen – und in neun Teildienststellen als Serviceeinrichtungen – die so genannten „Kundendienstzentren“. ...
Im Gemeinderat vom 29. April 1999, Pr.Z. 58/99-GIF, wurde beschlossen, dass der Verwaltungszweig Stadt Wien – Wiener Wohnen ab 1. Jänner 2000 als Unternehmung im Sinne des § 71 der geltenden Fassung der Wiener Stadtverfassung (WStV) geführt wird.
Unternehmungen

Ob das mit der Verfassung im Einklang steht weiß ich nicht. Es ist schwer vorzustellen.

§ 71 [2]


(1) Unternehmungen im Sinne dieses Gesetzes sind jene wirtschaftlichen Einrichtungen, denen der Gemeinderat die Eigenschaft einer Unternehmung zuerkennt. Der Gemeinderat kann auch beschließen, daß sich eine Unternehmung in mehrere Teilunternehmungen gliedert.
(2) Die Unternehmungen besitzen keine Rechtspersönlichkeit. Ihr Vermögen wird vom übrigen Vermögen der Gemeinde gesondert verwaltet. Die Unternehmungen sind nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen. Soweit eine Eintragung der Unternehmungen in das Firmenbuch erfolgt, muß aus der Firmabzeichnung ersichtlich sein, daß es sich um eine Unternehmung der Stadt Wien handelt.
(3) Der Gemeinderat hat insbesondere unter Bedachtnahme auf den zweiten Absatz des § 67 für die Unternehmungen durch Verordnung ein Statut zu beschließen. Die Geschäftsordnung und die Geschäftseinteilung (§ 91) gelten für die Unternehmungen nur insoweit, als darin auf die Unternehmungen ausdrücklich Bezug genommen wird. In dem Statut sind unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie unter Bedachtnahme auf die erhöhte Selbständigkeit der Unternehmungen gegenüber den übrigen Teilen des Magistrats bei der Besorgung der Aufgaben die näheren Vorschriften über die Organe, ihren Wirkungskreis, über ihre Einrichtung und Geschäftsführung, über die Führung nach wirtschaftlichen Grundsätzen sowie über die Grundsätze des Rechnungswesens und der Rechnungslegung zu treffen. Die allgemein in Personalangelegenheiten bestehenden Zuständigkeiten der Gemeindeorgane gelten auch für die Unternehmungen. Bei der Festlegung der sonstigen Zuständigkeiten ist vorzubehalten:
1. dem Gemeinderat:
a) die Zuerkennung und die Aufhebung der Eigenschaft einer Unternehmung;
b) die Gliederung einer Unternehmung in Teilunternehmungen;
c) die Festlegung der wesentlichen Unternehmensziele, von Leitlinien, Zielplänen und Verwaltungsprogrammen;
d) die Beschlußfassung über das Statut, in dem insbesondere der Wirkungskreis des Gemeinderates, des Stadtsenates, des Bürgermeisters, der amtsführenden Stadträte, der Gemeinderatsausschüsse, der Unterausschüsse, des Magistratsdirektors und des Direktors der Unternehmung, im Falle der Gliederung in Teilunternehmungen des Generaldirektors und der Direktoren der Teilunternehmungen, abzugrenzen ist;
e) die Prüfung und Genehmigung der jährlichen Wirtschaftspläne;
f) die Prüfung und Genehmigung der Rechnungsabschlüsse;
g) die Festsetzung des Dienstpostenplanes, welcher einen Teil des vom Gemeinderat gemäß § 88 Abs. 1 lit. c festzusetzenden Dienstpostenplanes bildet;
h) die Bewilligung der Erhöhung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Gesamtsumme des Aufwandes oder der Investitionen oder der Darlehensaufnahmen oder -rückzahlungen, sofern zur Bedeckung oder Rückzahlung keine höheren Erträge herangezogen werden können, es sich um keine Umschuldung handelt und die Erhöhung eine im Statut festzulegende Wertgrenze übersteigt;
2. dem Stadtsenat:
a) die Vorberatung aller an den Gemeinderat gerichteten Anträge;
b) die Ausübung der ihm nach § 98 zukommenden Befugnis;
3. dem für die Unternehmung zuständigen Gemeinderatsausschuß:
a) die Vorberatung aller an den Stadtsenat und an den Gemeinderat gerichteten Anträge;
b) die Entgegennahme regelmäßiger Berichte des Direktors der Unternehmung, bei in Teilunternehmungen gegliederten Unternehmungen des Generaldirektors und der Direktoren der Teilunternehmungen;
c) die Bewilligung der Erhöhung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Gesamtsumme des Aufwandes, der Investitionen oder der Darlehensaufnahmen oder -rückzahlungen, sofern zur Bedeckung oder Rückzahlung keine höheren Erträge herangezogen werden können, es sich um keine Umschuldung handelt und die Erhöhung innerhalb von im Statut festzulegenden Wertgrenzen liegt;
d) die Beschlußfassung über Beteiligungen der Unternehmung und deren Aufgabe;
4. dem Bürgermeister:
a) die Bestellung des Direktors der Unternehmung, bei in Teilunternehmungen gegliederten Unternehmungen des Generaldirektors und der Direktoren der Teilunternehmungen, auf Antrag des Magistratsdirektors;
b) die Ausübung der ihm nach § 92 zukommenden Befugnis;
5. dem für die Unternehmung zuständigen amtsführenden Stadtrat:
die Überwachung der gesamten Geschäfts- und Betriebsführung der Unternehmung;
6. dem Magistratsdirektor:
die Leitung des inneren Dienstes und die Besorgung der ihm nach der Geschäftseinteilung vorbehaltenen Aufgaben, soweit er nicht einzelne Angelegenheiten dem Direktor der Unternehmung, bei in Teilunternehmungen gegliederten Unternehmungen dem Generaldirektor und den Direktoren der Teilunternehmungen überträgt;
7. dem Direktor der Unternehmung, bei in Teilunternehmungen gegliederten Unternehmungen dem Generaldirektor und den Direktoren der Teilunternehmungen:
die Geschäfts- und Betriebsführung der Unternehmungen, soweit sie nicht nach dem Statut dem Gemeinderat, dem Stadtsenat, einem Gemeinderatsausschuß, einem Unterausschuß, dem Bürgermeister, einem amtsführenden Stadtrat oder dem Magistratsdirektor zugewiesen ist.
(4) Die Überprüfung der Unternehmungen hat durch den Gemeinderat (§ 83), den Finanzausschuß (§ 49 Abs. 2) und des Stadtrechnungshofes (§ 73) zu erfolgen.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat die seinerzeitige Zuerkennung der Betriebseigenschaft an den Verwaltungszweig Stadt Wien – Wiener Wohnen mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 1999 aufgehoben.
Die näheren Bestimmungen über das Maß der Selbstständigkeit der Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen enthält das vom Gemeinderat am 29. April 1999, Pr.Z. 58/99-GIF, gemäß § 71 der WStV beschlossene und im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 20 vom 20. Mai 1999 kundgemachte Statut für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen. Die für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen erforderlichen Sonderbestimmungen zur Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien wurden durch den Bürgermeister gemäß § 91 Abs. 4 der WStV mit Entschließung vom 4. Juni 1999 auf Grund der Genehmigung des Gemeinderates vom 2. Juni 1999, Pr.Z. 57/99-GIF, verfügt und im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 24 vom 17. Juni 1999 kundgemacht.
§ 91


(1) Der Bürgermeister führt den Vorsitz in den Sitzungen des Stadtsenates und hat Sitz in allen Gemeinderatsausschüssen, Unterausschüssen und Kommissionen. Zum Vorsitzenden im Gemeinderat kann er gewählt werden (§ 23), wenn er Mitglied des Gemeinderates ist. Unter der gleichen Voraussetzung ist er in den Gemeinderatsausschüssen, Unterausschüssen und Kommissionen stimmberechtigt.
(2) Er ist Vorstand des Magistrats, für dessen Geschäftsführung er verantwortlich ist.
(3) Ihm sind die amtsführenden Stadträte, die Bezirksvorsteher, die sämtlichen Beamten und sonstigen Angestellten der Gemeinde sowie ihrer Anstalten untergeordnet. Sie haben sich seinen Weisungen unter seiner Verantwortung zu fügen.
(4) Der Bürgermeister hat insbesondere unter Bedachtnahme auf die gesetzlich festgelegte Organisation der Gemeindeverwaltung sowie unter Berücksichtigung der Erfordernisse eines geordneten Amtsbetriebes mit Genehmigung des Gemeinderates die Geschäftsordnung und die Geschäftseinteilung für den Magistrat zu erlassen; hiebei sind die Aufgaben des Stadtrechnungshofes entsprechend zu berücksichtigen. Für das Statut der Unternehmungen ist § 71 maßgebend. Dem Bürgermeister steht die Zuweisung des Personals beim Magistrat zu, soweit er diese Angelegenheit aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit nicht einer Dienststelle überträgt, die nach ihrem Aufgabenbereich zur Besorgung dieser Aufgaben geeignet ist.


Das Statut für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen und die Sonderbestimmungen zur Geschäftsordnung für den Magistrat der Stadt Wien für die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen traten mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Im diesem Statut verpflichtet sich Wiener Wohnen zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und zur Einhaltung der unternehmensrechtlichen Gliederungsvorschriften gem. § 224 und § 231 UGB.
Bilanz
Gliederung
§ 224. (1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
(2) Aktivseite:
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1.
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
2.
Geschäfts(Firmen)wert;
3.
geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund;
2.
technische Anlagen und Maschinen;
3.
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
4.
geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
III. Finanzanlagen:
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
3.
Beteiligungen;
4.
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
5.
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
6.
sonstige Ausleihungen.
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
2.
unfertige Erzeugnisse;
3.
fertige Erzeugnisse und Waren;
4.
noch nicht abrechenbare Leistungen;
5.
geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
2.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen;
3.
Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
4.
sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:
1.
Anteile an verbundenen Unternehmen;
2.
sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
(3) Passivseite:
A. Eigenkapital:
I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
II. Kapitalrücklagen:
1.
gebundene;
2.
nicht gebundene;
III. Gewinnrücklagen:
1.
gesetzliche Rücklage;
2.
satzungsmäßige Rücklagen;
3.
andere Rücklagen (freie Rücklagen);
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust),
davon Gewinnvortrag/Verlustvortrag.
B. Unversteuerte Rücklagen:
1.
Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;
2.
sonstige unversteuerte Rücklagen.
C. Rückstellungen:
1.
Rückstellungen für Abfertigungen;
2.
Rückstellungen für Pensionen;
3.
Steuerrückstellungen;
4.
sonstige Rückstellungen.
D. Verbindlichkeiten:
1.
Anleihen, davon konvertibel;
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
3.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
5.
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
6.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
7.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
8.
sonstige Verbindlichkeiten,
davon aus Steuern,
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
E. Rechnungsabgrenzungsposten.
Gewinn- und Verlustrechnung
Gliederung
§ 231. (1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. In ihr sind unbeschadet einer weiteren Gliederung die nachstehend bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen, sofern nicht eine abweichende Gliederung vorgeschrieben ist.
(2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:
1.
Umsatzerlöse;
2.
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie an noch nicht abrechenbaren Leistungen;
3.
andere aktivierte Eigenleistungen;
4.
sonstige betriebliche Erträge:
a)
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen;
b)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
c)
übrige;
5.
Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen:
a)
Materialaufwand,
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen;
6.
Personalaufwand:
a)
Löhne,
b)
Gehälter,
c)
Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen,
d)
Aufwendungen für Altersversorgung,
e)
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge,
f)
sonstige Sozialaufwendungen;
7.
Abschreibungen:
a)
auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen,
b)
auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten;
8.
sonstige betriebliche Aufwendungen:
a)
Steuern, soweit sie nicht unter Z 21 fallen,
b)
übrige;
9.
Zwischensumme aus Z 1 bis 8;
10.
Erträge aus Beteiligungen,
davon aus verbundenen Unternehmen;
11.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen;
12.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen;
13.
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
14.
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens,
davon sind gesondert auszuweisen:
a)
Abschreibungen
b)
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
15.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
16.
Zwischensumme aus Z 10 bis 15;
17.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
18.
außerordentliche Erträge;
19.
außerordentliche Aufwendungen;
20.
außerordentliches Ergebnis;
21.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
22.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
23.
Auflösung unversteuerter Rücklagen;
24.
Auflösung von Kapitalrücklagen;
25.
Auflösung von Gewinnrücklagen;
26.
Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen;
27.
Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Z 23 bis 27 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern;
28.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
29.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
(3) Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:
1.
Umsatzerlöse;
2.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen;
3.
Bruttoergebnis vom Umsatz;
4.
sonstige betriebliche Erträge:
a)
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen,
b)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen,
c)
übrige;
5.
Vertriebskosten;
6.
Verwaltungskosten;
7.
sonstige betriebliche Aufwendungen;
8.
Zwischensumme aus Z 1 bis 7;
9.
Erträge aus Beteiligungen,
davon aus verbundenen Unternehmen;
10.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
davon aus verbundenen Unternehmen;
11.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
davon aus verbundenen Unternehmen;
12.
Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens;
13.
Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens,
davon sind gesondert auszuweisen:
a)
Abschreibungen
b)
Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen;
14.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon betreffend verbundene Unternehmen;
15.
Zwischensumme aus Z 9 bis 14;
16.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit;
17.
außerordentliche Erträge;
18.
außerordentliche Aufwendungen;
19.
außerordentliches Ergebnis;
20.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag;
21.
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag;
22.
Auflösung unversteuerter Rücklagen;
23.
Auflösung von Kapitalrücklagen;
24.
Auflösung von Gewinnrücklagen;
25.
Zuweisung zu unversteuerten Rücklagen;
26.
Zuweisung zu Gewinnrücklagen. Die Auflösungen und Zuweisungen gemäß Z 22 bis 26 sind entsprechend den in der Bilanz ausgewiesenen Unterposten aufzugliedern;
27.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr;
28.
Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
Die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen ist nicht im Firmenbuch eingetragen.


Die Unternehmung ist somit Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, ist jedoch aufgrund der Ausnahmebestimmung des § 189 Abs. 3 UGB nicht verpflichtet, die unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften anzuwenden. Die Unternehmung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Unternehmung Stadt Wien – Wiener Wohnen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihr Vermögen wird vom übrigen Vermögen der Gemeinde gesondert verwaltet.

§ 1 UGB
(1) Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt.
(2) Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
(3) Soweit in der Folge der Begriff des Unternehmers verwendet wird, erfasst er Unternehmerinnen und Unternehmer gleichermaßen.





Freitag, 7. August 2015

Die SPÖ-Granden und der Wahlkampf

65 Tage sind es noch bis zur Wien-Wahl am 11. Oktober. Jeden Tag wird eine Nummer abgezogen, ein bisschen wie ein Adventkalender. Über 30 Mitarbeiter arbeiten hier am Wahlerfolg der SPÖ.
Im direkten Kontakt mit den MieterInnen macht sich Wohnbaustadtrat Michael Ludwig bei seiner Tour durch geförderte Wohnhausanlagen im Rahmen von Sommerfesten selbst ein Bild und bespricht Anliegen und Wünsche direkt vor Ort. Und so wie Ludwig sich um seine Mieter kümmert, allerdings nur im Wahlkampfzeiten, so kümmert sich Häupl, um seine Wiener.
"Es ist bei Weitem nicht der ganze Wahlkampf, gegen die FPÖ zu argumentieren", betonte Bürgermeister Michael Häupl bei der trotz schweißtreibender Temperaturen medial und politisch äußerst gut besuchten Eröffnung. Das mache man zwar auch, "weil wir Unheil von der Stadt fernhalten wollen." Die inhaltliche Herausforderung sei aber eine andere. Es gehe darum, alles, was in dem "Gesamtkunstwerk" Wien jetzt schon gut funktioniere - von Gemeindewohnung bis Gratis-WLAN -, fortzuschreiben. "Was wir heute für 1,5 Millionen Menschen schaffen, wollen wir 2030 auch für zwei Millionen zusammenbringen. Das ist unser Ehrgeiz und Anspruch", meinte Häupl. Asyl werde dagegen im Wien-Wahlkampf der SPÖ keine Rolle spielen, bekräftigte der Bürgermeister. "Das Asylthema ist in Wien gelöst. Es gibt wesentlich wichtigere und gravierende Themenfelder." Recht und Gesetz wäre eines, das von ihm nicht ernst genommen wird und schon gar nicht von seinen Mannen. Aber er bleibt bei den unverfänglichen Themen:

  • Ein Kindergartenplatz für jedes Wiener Kind
  • 10.000 neue Wohnungen im Jahr
  • mehr Mitbestimmung im Grätzel
  • Erhaltung des mehrheitsfördernden Wahlrechts
  • 36 neue Pflegewohnhäuser
  • die 365-Euro-Jahreskarte beibehalten




Beim geplanten Durchgriffsrecht des Bundes bei der Quartierschaffung für Flüchtlinge setzt Häupl auf die Kommunikation mit den Gemeinden. Eine Volksbefragung dazu, wie sie der burgenländische LH Hans Niessl (SPÖ) in seinem Bundesland andenkt, lehnt er ab. Ein etwaiger Assistenzeinsatz des Bundesheeres wiederum dürfe lediglich unterstützen, forderte Häupl. die Ausserkraftsetzung des Dublin Abkommens ist schon EU konform ? Zugegeben: Michael Häupl hat Recht, wenn er sagt, dass Wien die Asylwerberquote übererfülle und in unserer Stadt niemand in Zelten hausen müsse. Das ist gut. Es bereits als "Lösung" zu bezeichnen, ist aber zynisch. Die Wahrheit ist, dass das Asylthema die Wahl (mit-)entscheiden wird. Dafür sorgt die FPÖ. Und sie wird sich genüsslich daran abarbeiten, dass Häupl zu dem heiklen Thema vorsorglich schweigt.
Eine im Burgenland angedachte Volksbefragung zum geplanten Durchgriffsrecht des Bundes bei der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften lehnt Häupl ab. Häupl ist gegen Volksbefragungen,weil er Angst hat, dass sie nicht das von Ihm gewünschte Ergebnis bringen würden. Allerdings zeigt das auch,dass er will das nicht das Volk der Souverän ist, sondern der Bürgermeister und Polit Dinosaurier. Ein Wahlkampf auf dem Rücken Hilfesuchender wäre für keinen der Beteiligten ein Ruhmesblatt. Niessl sei aus seiner Sicht "ein Sozialdemokrat, der halt jetzt den Fehler gemacht hat, in Regierungszusammenarbeit mit den Freiheitlichen zu gehen": "Ich hoffe, er wird nicht angesteckt." Eine schwache Aussage, die genau dem Vorgang der SP entspricht.



Das Parteiprogramm der Wiener SPÖ liest sich wie das einer Oppositionspartei. Immerhin war es die SPÖ, die den Unternehmer_innen genau jene Belastungen aufgebrummt hat, unter denen die Wiener Wirtschaft zu leiden hat - wie z.B. die U-Bahnsteuer. Wenn Häupl jetzt von einer Entlastung spricht, ist das eine Chuzpe (Beate Meinl-Reisnger). Ähnlich dreist ist es auch, wenn die SPÖ nach 70 Jahren Drüberfahrerpolitik in Wien jetzt plötzlich von Bürgerbeteiligung spricht. Oder die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte fordert.
Als die Abschaffung der nichtamtsführenden Stadträte in Wien im Frühling im Parlament gefordert wurde, hat die SPÖ sie abgelehnt. Aber schön, wenn es jetzt einen Sinneswandel gibt - auch anderen Forderungen, wie zum Beispiel die Halbierung der Parteienförderung, die Abschaffung der Bezirksvorsteher-Stellvertreter zu unterstützen. Aber halt - dabei würde die SPÖ ja Geld und Versorgungsposten für ihre Funktionäre verlieren. Das zeigt eindeutig die Alibipolitik der SPÖ: Reformen nur dort, wo sie den eigenen Freunderln nicht wehtun!
Bezeichnend sei hingegen der Zugang der SPÖ Wien zur Generationengerechtigkeit: Da geht es nur um Vorteile für Pensionisten, die Jungen werden nicht einmal erwähnt. Erst vor kurzem hat Häupl die Pensionsprivilegien für die Spitzenverdiener im Magistrat der Stadt Wien bis 2042 verlängert. Ein Bildungsplan, in dem Gratis-WLAN in den Wiener Bädern die griffigste Forderung ist, kann nicht Häupls Ernst sein. Die riesigen Probleme, die in den Wiener Schulen offensichtlich sind, werden nicht einmal angetastet. Wir gehen in den Schulen analog in die digitale Zukunft, ein Fünftel der Pflichtschüler kann nicht ausreichend Lesen und Schreiben, ein Drittel nicht ausreichend Rechnen. Diese Jugendliche gehen direkt ans AMS. Eine verlorene Generation, und das rote Wien tut nichts dagegen.
Für Zahlen hat Bürgermeister Häupl offenbar ka G'spür, wenn er laut APA 1,5 Mio. Menschen in Wien wohnhaft wähnt. Nachdem es aber schon über 1,8 Mio. sind, dürfte er wohl Dienstag zu Mittag zum Zählen aufgehört haben. Aber immerhin hat er sich selbst - zumindest bei der Ankündigung - von anfangs 120 neuen Gemeindewohnungen auf 2.000 pro Jahr rauf lizitiert.
Gratis-WLAN, wie es in anderen europäischen Großstädten selbst in den öffentlichen Verkehrsmitteln seit Jahren Standard ist, als Neuerfindung des Rades darzustellen, kann wohl nur im bunkerartig von der Öffentlichkeit abgeschotteten "War Room" einer fremdelnden Partei im Niedergang passieren.
Es ist een Wahlkampf und der wähler möchte wieder einmal betrogen werden, wie schon so oft davor. Helfen kann man ihm nicht, der Wahlzettel entscheidet. Daruma uch die Haltung von Häupl: Ich were meine Haltung nicht aufgeben. Ich auch nicht und ich hoffe, dass mir viele Wiener_innen folgen werden.



Donnerstag, 6. August 2015

Rutschige Dusche wird zum Fall für die Volksanwältin

Behinderter beklagt mangelhaften Abfluss. Laut Wiener Wohnen liegt kein Defekt vor.
Natürlich liegt kein Defekt vor! Was erlauben sich die Leute! Wenn sie nicht zufrieden sind, dann sollen sie ausziehen oder nicht duschen.

Jürgen Hahnl leidet an Multipler Sklerose. Er kann kaum noch gehen, seine Muskeln werden immer schwächer. Draußen fährt er mit dem Rollstuhl, zu Hause in seiner Wohnung bewegt er sich mit einem Rollator fort. Doch im Bad stößt er immer wieder an seine Grenzen.
Zum Beispiel beim Duschen: Wenn Hahnl die Dusche aufdreht, steht das Wasser binnen einer Minute zentimeterhoch. Das ist nicht nur mühsam, sondern auch gefährlich: "Einmal bin ich schon ausgerutscht und hingefallen. Ich hab’ mir die Nase angeknackst", sagt der 41-Jährige. Laut Hahnl liegt der Abfluss so flach in den Fliesen, dass das Wasser nicht schnell genug abfließen kann. "Ich brauche den Rollator zum Duschen, aber das ist gefährlich", sagt Jürgen Hahnl. Mehrmals hätten er und Ehefrau Monika bei Wiener Wohnen wegen der Dusche urgiert, aber: "Man hilft uns nicht", sagt Monika Hahnl.

Kritik an Förderung


Jetzt liegt der Fall bei der Volksanwaltschaft. "Die Wohnung wird von Wiener Wohnen als behindertengerecht geführt, ist es aber offensichtlich nicht", sagt ÖVP-Volksanwältin Gertrude Brinek.
Immer wieder erreichen die Volksanwaltschaft Beschwerden über Wiener Wohnen; im Vorjahr waren es insgesamt 196. Heuer sind bis 31. Juli bereits 128 Beschwerden über Wiener Wohnen eingetroffen, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 57.
Brinek kritisiert im Zuge dessen auch das unverändert geltende Wohnbau-Förderungsgesetz aus dem Jahr 1984. Das Gesetz berücksichtige nicht den erhöhten Wohnraumbedarf, den Menschen mit Behinderung haben. Für die Gebührenbefreiung vom Eintrag ins Grundbuch etwa ist eine maximale Nutzfläche von 130 Voraussetzung. Nur bei Familien mit mehr als fünf Personen sind es 150 .
Laut der Volksanwältin wird dabei von Menschen ausgegangen, die in ihren Bewegungen nicht eingeschränkt sind: "Wenn jemand einen Rollstuhl fährt, braucht er aber breitere Türen oder ein größeres Bad." Brinek fordert jetzt einen Entschließungsantrag vom Parlament, die Flächen anzupassen, und auch eine entsprechende Gesetzesänderung.

Abfluss in Ordnung

Im Fall von Jürgen Hahnl hat die Volksanwaltschaft eine Prüfung eingeleitet. Von Wiener Wohnen heißt es, der Abfluss sei "technisch in Ordnung". "Man kann die Hausverwaltung nicht für etwas verantwortlich machen, wofür sie nicht zuständig ist", sagt Wiener-Wohnen-Sprecherin Renate Billeth. Etwaigen Umbauarbeiten, die Herr Hahnl selbst bezahlt, würde man aber nicht im Weg stehen.

Vergabekriterien "diskriminierend"

Seit 1. Juli gelten in Wien neue Vergabekriterien für Gemeindebauwohnungen. Grund dafür ist eine Harmonisierung der Richtlinien für Gemeindewohnungen und den geförderten Wohnau, also Genossenschaftswohnungen. Mit der neu gegründeten „Wohnberatung“ wollte man eine „zentrale Anlauf- und Informationsstelle“ schaffen, sagt Renate Billeht, Sprecherin von Wiener Wohnen.
Nach wie vor muss jeder, der eine solche Wohnungbeziehen will, mindestens 17 Jahre alt, österreichischer Staatsbürger, EU-Staatsbürger oder Drittstaatsangehöriger mit EU-Aufenthaltstitel, sowie seit zwei Jahren in Wien hauptgemeldet gewesen sein. Außerdem müssen die Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Seit 1. Juli gilt darüberhinaus in Wien ein Bonus-System bei der Vergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Wer fünf Jahre  Hauptwohnsitz in Wien nachweisen kann, wird bei der Vergabe in der Warteliste drei Monate nach vorn gereiht. Maximal werden aber 15 Jahre angerechnet, das heißt, die Vorreihung ist auf maximal neun Monate begrenzt.
Laut Volksanwaltschaft werden dadurch  Personen, die aus der EU oder den Bundesländern kommen, benachteiligt. Die Wiener hätten einen Vorsprung. Das ist laut  Volksanwältin Gertrude Brinek „diskriminierend.“
Renate Billeth, Sprecherin von Wiener Wohnen, kann das nicht nachvollziehen. „Es geht  um den Lebensmittelpunkt in Wien. Die Staatsangehörigkeit hat damit nichts zu tun.“



Mittwoch, 5. August 2015

die wahlwerbung

Ein jeder kann es bemerken, sehen, lesen, der 11. Oktober ist nicht mehr weit. Die Selbstbeweihräucherung nimmt schon grimmige Züge an. St Ludwig ist diesmal an der Reihe, er wirbt mit dem Gemeindebau. Die Floridsdorfer müssen da herhalten.
16 Teams haben sich heuer für das Turnier im großen Floridsdorfer Gemeindebau in der Siemensstraße angesagt. Auf die SiegerInnen warten Pokale und Urkunden, alle TeilnehmerInnen erhalten zudem kleine Präsente. Für musikalische Unterhaltung sorgt der 1. Wiener Gemeindebauchor, für Stärkung engagierte MieterInnen, die Verköstigung aus der eigenen Küche mitbringen.
 Beim Boccia-Turnier steht die gute Nachbarschaft ganz oben auf dem Stockerl. Neben dem Sport steht vor allem der Austausch mit den Nachbarinnen und Nachbarn im Mittelpunkt", so Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, der auch heuer wieder am Turnier teilnimmt.
Irgendetwas muss auch er machen, und an einem Turnier teilzunehmen, ohne Verpflichtung, ist da wohl das beste. Es kostet nichts und vielleicht freut sich auch wer darüber, was ich allerdings nicht so ganz glauben kann.
Die GB*-Initiative "Garteln ums Eck" zeigt auch in Floridsdorf sichtbar Wirkung: Immer mehr "Baumscheibenoasen" zieren den Straßenraum im 21. Bezirk und setzen bunte Akzente im Stadtteil. Die kleinen Flächen rund um Straßenbäume werden mit viel Einsatz und Engagement von Floridsdorfer Stadtteilgärtnerinnen und -gärtnern bepflanzt und gepflegt.
Den Gartlern wirds freuen. Ob das die Wahl retten wird können, sei einmal dahingestellt.