Samstag, 29. Oktober 2016

Wilder Streit: Wie pleite ist Wien wirklich?

Die wirkliche Budgetdebatte in Wien wird erst Ende November losgehen, wenn Stadträtin Renate Brauner ihren Budgetentwurf für 2017 vorlegt. Einen Vorgeschmack darauf, wie hart es dann zur Sache gehen wird, lieferte am Mittwoch die ÖVP.

Blümel: »Brauner ist der echte Schulden-Taliban«

In Anspielung auf ein ÖSTERREICH-Interview von Brauner – sie hatte ihn zum „Spar-Taliban“ erklärt – nennt ÖVP-Chef Gernot Blümel die SPÖ-Stadträtin nun „Schulden-Taliban“. Eine Explosion der Schulden durch den Anstieg der Sozialhilfe um 130 Mio. Euro stehe bevor.

Brauner: »ÖVP-Vorwürfe sind einfach lächerlich«

Der Konter von Brauner: „Die Vorwürfe sind lächerlich. Der Stadtregierung am Tag nach der Präsentation einer 100 Millionen Euro bringenden Verwaltungsreform Reformunwillen vorzuwerfen, richtet sich von selbst.“ Die Pro-Kopf-Verschuldung in NÖ sei fast doppelt so hoch wie die in Wien.(gaj)

Freitag, 28. Oktober 2016

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Der ORF und die Simply- Bix

Wie Sie wissen, wir mit Ende Oktober der ORF umgestellt. Um die Sender empfangen zu können, muss sich der Kunde eine Simply-Box anschaffen um duese Sendungen sehen zu können. 
Ich habe keine Simply-Box, möchte mir auch keine andchaffen. Somit kann ich den ORF nicht mehrcempfangen. Eine Nachfrage beim ORF hat ergeben, dass es vollkommen uniteressant ist, ob ich den Sender empfangen kann ider nicht, die Gebphr muss entrichtet werden!
Das kann es doch nicht sein! Ich konsumiere nichts, muss trotzdem zahlen? 
Ich könnte auch bei einem Restaurant vorbeigehen und wenn ich das Essen rueche müsste ich dann auch zahlen!
Vor meiner Wohnung istv eine Tankstelle, da müsste ich auch zahlen, ich besitze ein Auto, also bin ich Gebphren abhängig. 
Das ist doch alles ein großer Schwindel.

Kann man da was machen?

Lg
Karl Glanz

: Entrichtung von Rundfunkgebühren
Sehr geehrter Herr Glanz!
Ich habe Ihr Schreiben vom 17. Oktober 2016 erhalten und danke Ihnen zunächst für das Ver- trauen, welches Sie der Tätigkeit der Volksanwaltschaft entgegenbringen.
Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen zunächst mitteilen, dass die Verpflichtung zur Entrichtung eines Programmentgeltes für den Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des Österreichischen Rundfunks im § 31 ORF-Gesetz geregelt ist. Dessen Abs. 10 legt ausdrücklich fest, dass das Programmentgelt unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder Ihres Emp- fanges zu bezahlen ist, wenn der Standort mit Programmen des ORF terrestrisch versorgt wird, und sich Beginn und Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften richten, welche im Rundfunkge- bührengesetz näher geregelt sind.
§ 2 Rundfunkgebührengesetz legt fest, dass jedermann, der eine Rundfunkempfangseinrichtung betreibt, Gebühren zu entrichten hat. Dabei ist dem Gesetzestext zufolge dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.
Aufgrund der vorstehend zitierten gesetzlichen Anordnung reicht somit die bloße Möglichkeit, Programme des ORF zu empfangen, aus, um eine Verpflichtung zur Entrichtung von Rundfunk- gebühren einschließlich des ORF-Programmentgeltes zu begründen. Lediglich dann, wenn dem Eigentümer einer Rundfunkempfangsanlage aus technischen Gründen der Empfang von Pro- grammen des ORF schlechthin nicht möglich ist und auch mit vertretbarem Aufwand nicht hergewerden kann, besteht auf dem Boden der geltenden Rechtslage keine Rechtspflicht zur Ent- richtung des ORF-Programmentgeltes.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die geltende Fassung des § 31 Abs. 10 ORF-Gesetz erst seit 1. Jänner 2012 in Geltung steht. Die aktuelle Rechtslage wurde vom Parlament auf Grund eines Initiativantrages von Abgeordneten im Dezember 2011 sozusagen „im Eilverfahren“ beschlossen, wobei es der Volksanwaltschaft mangels eines Begutachtungsverfahrens nicht möglich war, eine kritische Stellungnahme abzugeben. Festzuhalten ist jedenfalls, dass die den Initiativantrag einbringenden Abgeordneten – und somit auch der Gesetzgeber – die Neufassung des § 31 Abs. 10 ORF-Gesetz so verstanden haben, dass bei Vorhandensein von Rundfunkemp- fangsanlagen „Empfang der Fernsehprogramme mittels entsprechender handelsüblicher Endge- räte (Digitaltuner) möglich ist“. Die in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen lassen keinen Zweifel offen, dass der Wille des Gesetzgebers darauf gerichtet war, den Begriff der Ver- sorgung in dem – weiten – Sinn zu verstehen, dass der Empfang der Fernsehprogramme des ORF mittels genannter Geräte lediglich möglich sein muss, wobei es offensichtlich gerade nicht darauf ankommen soll, ob der Rundfunkteilnehmer über die entsprechenden Geräte tatsächlich verfügt.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass auf dem Boden der geltenden Rechtslage dem Willen des Gesetzgebers zufolge bereits das Vorhandensein einer Rundfunkempfangsanlage die Verpflichtung zur Entrichtung zur Rundfunkgebühren auslöst. Nicht maßgeblich ist es hingegen, ob mit der Rundfunkempfangseinrichtung Programme des ORF tatsächlich empfangen werden können, solange der Empfang der Fernsehprogramme durch die Anschaffung entsprechender handelsüblicher Geräte seitens des Inhabers der Rundfunkempfangseinrichtung ermöglicht wer- den kann.
Als Volksanwalt kann ich sehr gut verstehen, dass viele Menschen diese Rechtslage als äußerst unzweckmäßig ansehen. Wie ich Ihnen jedoch vorstehend erörtert habe, ist sie das Produkt einer bewussten gesetzgeberischen Entscheidung, die auch ich als Volksanwalt zur Kenntnis zu neh- men habe.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte. Falls Sie noch weitere Informationen benötigen, so steht Ihnen mein Mitarbeiter Dr. Hiesel (DW 103) telefonisch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. MR Mag. Markus Huber e.h.

Mittwoch, 26. Oktober 2016

"Kein Widerspruch" - Die Grünen

Bauprojekt am Karlsplatz:Jury-Chef in Doppelrolle

26.10.2016, 18:36

Bereits 5000 Wiener und viele Promis stemmen sich gegen das geplante "Glasmonster" neben der Karlskirche. Beim massiven Ausbau des Zürich-Büros bedient sich die Stadt fragwürdiger Praktiken, wie die "Krone" aufdeckte. Der Vorsitzende derArchitektur-Jury spielt eine zentrale Rolle bei der neuen Widmung.


Der Reihe nach: Die Zürich hatte einen Bauwettbewerb ausgelobt. Eine achtköpfige Jury unter der Leitung des Wiener Architekten Rüdiger Lainer wählte das Siegerprojekt aus. Lainer ist gleichzeitig Vorsitzender des Fachbeirats für Stadtgestaltung - jenes Gremiums, bei dem sich die Politik die Zustimmung zur Umwidmung (und damit zum Ausbau) einholt.
Für Kritiker ist diese Doppelrolle unvereinbar. Lainer sieht das naturgemäß anders: "Grundsätzlich stellt das keinen Widerspruch dar." In Graz oder Salzburg sei das eher normal. Weiters saßen in der Jury (neben Vertretern der Versicherung) die Leiter der MA 19 (Stadtbild) und MA 21 (Stadtteilplanung).
Beide unterstehen Stadt-Vize Maria Vassilakou. Die Grünenchefin findet das Projekt gut, obwohl Wien sein Weltkulturerbe verlieren könnte. Denkmalschützer laufen Sturm: www.rettetdiekarlskirche.at 
von mercedesclk 
tja wie immer macht rot/grün was sie wollen. wem kümmert das volk?die blöden steuerzahler sind nur geduldet um zu zahlen und still sein.
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 21:16
von vaporetto 
Wohne am Stadtrand, eigentlich schon außerhalb, bin nach über über 10 Jahren zwecks Augenschein ins Zentrum gefahren und habe die Karlkirche samt Umgebung auf mich einwirken lassen und Fotos gemacht. Ist schon der Versicherungsbau eine Zumutung, die geplante Aufstockung halte ich für ein architektonisches Verbrechen. Man vergleiche nur die Gebäude rechts und links von der Kirche. So zerstört man den gesamten Platz - eine Schande Frau Vassilakou.
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 20:36
von Monique 
Nicht nur in einer Doppelrolle ist dieser Herr zu finden, nein er untersteht auch noch Vassilakou, das nenne ich doppelzüngig! Da sind 2Hauptverunstalter unserer Stadt Wien am Werk! Mutwillig wird der Status unserer Stadt Wien, als Weltkulturerbe aufs Spiel gesetzt. Ist das gewollt?! Vassilakou ist unfähig die Interessen unserer Stadt wahr zu nehmen, als ob sie dies beabsichtigt, Wien zu demolieren! Das sollte sie mal in Athen probieren! Eigentlich sollte sie dort ihr Unwesen treiben!
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 20:11
von a-rankler 
Die Grünen sind zur Betonierer-Partei mutiert und kennen dabei keinen Genierer. Siehe auch Steinhof, FUZOs, Hörndlwald, Heumarkt und haben generell keinen Respekt vor kulturellen Bauten wie man z.B. beim Verfall der Hermesvilla sieht. Der Energieeinsatz für Rad-Highways, Begegnungszonen oder Ampelpärchen scheint Vorrang zu haben.
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 20:02
von gerdsky 
Ich lese tgl. alle gängigen online Zeitungen, die beste davon ist die Krone. Es gibt hier Informationen, die andere Zeitungen, vermutlich aus vorauseilenden Gehorsam, nicht bringen. Nochmals DANKE für die sehr guten Infos - und macht weiter so.
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 19:42
von ehklar 
Das ist die Grüne Demokratie
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 19:36
von fred.11 
Das ist einer Bananenrepublik würdig.
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 19:24
von berchtesgadner 
und wieder berichtet die Krone über diese Missstände, die andere Medien eher verschweigen oder maximal im Kleindruck, die überblättert werden sollen, vom ORF ganz zu schweigen! Danke an die Krone, klärt uns weiter so auf!
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 19:09
von BullenFanatiker 
Wien ist nicht Österreich. Wien ist Ausland!
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Mittwoch, 26. Oktober 2016, 19:08
von gerry4631 
Eine Hand wäscht die andere! In der Politik doch gang und Gäbe
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